Gesetzliche Krankenversicherung – Gesundheitsfonds

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Der Gesundheitsfonds gehört zum Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung. Er wird seit dem 1.1.2009 als Sondervermögen vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet, in das die Beiträge der Arbeitgeber, der anderen Sozialversicherungsträger und der Mitglieder der Krankenkassen gezahlt werden. In den Gesundheitsfonds fließen auch die Zuschüsse des Bundes aus Steuermitteln. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um eine Grundpauschale sowie alters- und risikoadjustierte Zu- und Abschläge zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen sowie Zuweisungen für sonstige Ausgaben. Krankenkassen mit Zusatzbeitrag erhalten außerdem Beträge aus den Zusatzbeiträgen des Gesundheitsfonds, die sich nach dem Einkommensausgleich ergeben.

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Kranken- und Pflegeversicherung

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Höhere Beiträge zur Krankenkasse, bessere Leistungen der Pflegeversicherung

Im neuen Jahr verändert sich einiges in der Kranken- und Pflegeversicherung. Viele Krankenkassen haben ihre Beiträge erhöht, ohne die Leistungen zu verändern. Die Pflegeversicherung verbessert ihre Leistungen und führt ab 2017 Pflegegrade statt der bisherigen Pflegestufen ein. Das hat natürlich auch seinen Preis. Deswegen muss der Beitrag steigen. (mehr …)

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