Übergangsgeld der Rentenversicherung – Anspruch, Dauer und Höhe

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  • Beitrag zuletzt geändert am:2. April 2021
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509527_web_R_by_Martin Büdenbender_pixelio.deÜbergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung (wirtschaftliche Hilfe), die von verschiedenen Sozialleistungsträgern erbracht wird. Sie dient der Sozialen Sicherheit. Das Übergangsgeld der Rentenversicherung wird im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt.

Voraussetzungen

Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte der Rentenversicherung, wenn sie

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder
  • sonstige Leistungen zur Teilhabe

erhalten.

Für einen Übergangsgeldanspruch bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder sonstigen Leistungen zur Rehabilitation ist zusätzlich erforderlich, dass unmittelbar vor Beginn der Rehabilitation

  • Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt und im Bemessungszeitraum mindestens ein Beitrag zur Rentenversicherung entrichtet wurde oder
  • eine Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Verletztengeld) bezogen wurde und dieser Ersatzleistung ein rentenversichertes Entgelt zugrunde liegt.

Neben Mutterschaftsgeld wird kein Übergangsgeld gezahlt. Der Anspruch auf Übergangsgeld ruht in voller Höhe (§ 65 Abs. 4 SGB IX).

Dauer

Übergangsgeld ist für die Dauer einer Leistung zu zahlen (§ 65 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2 SGB IX). Eine Beurlaubung während der Dauer einer Leistung ist für das Übergangsgeld unschädlich.

Wenn eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch eine Krankenhausbehandlung zulasten einer Krankenkasse unterbrochen wird, ist während der Unterbrechung durch die Krankenkasse Krankengeld zu zahlen.

Übergangsgeld zwischen verschiedenen Leistungen

Ein Zwischen-Übergangsgeld wird gezahlt, wenn nach Abschluss einer Leistung zur

  • medizinischen Rehabilitation,
  • Teilhabe oder
  • Teilhabe am Arbeitsleben

(weitere) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind und es an der wirtschaftlichen Sicherstellung des Versicherten fehlt. Dies kann z. B. wegen eines fehlenden Krankengeldanspruchs oder der Vermittlungsmöglichkeit in eine zumutbare Beschäftigung der Fall sein (§ 71 Abs. 1 SGB IX).

Der Anspruch ist davon abhängig, dass der Versicherte die Gründe für den nicht unmittelbaren Antritt der Maßnahme an die vorherigen nicht selbst zu vertreten hat (z. B. bei fehlenden Ausbildungskapazitäten).

Unterbrechung von Leistungen

Das Übergangsgeld ist weiter zu zahlen, wenn eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • mit Anspruch auf Übergangsgeld durchgeführt,
  • allein aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen und
  • voraussichtlich wieder in Anspruch genommen

wird (§ 71 Abs. 3 SGB IX).

Hinsichtlich der Wiederaufnahme der Leistung ist bei Beginn der Unterbrechung eine Prognoseentscheidung zu treffen. Das Übergangsgeld wird für längstens 6 Wochen weitergezahlt.

Es kann zu mehreren Unterbrechungen aus gesundheitlichen Gründen kommen. Mit jeder Unterbrechung beginnt ein neuer 6-Wochen-Zeitraum.

Arbeitslosigkeit nach Abschluss einer Leistung

Das Übergangsgeld wird im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Anschluss-Übergangsgeld) bis zu 3 Monaten weitergezahlt, wenn der Versicherte

  • arbeitslos ist,
  • sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat und
  • einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 3 Monaten nicht geltend machen kann

(§ 71 Abs. 4 Satz 1 SGB IX). Eine Arbeitsaufnahme beendet den Anspruch auf Übergangsgeld.

Eine Arbeitsunfähigkeit unterbricht den Anspruch auf Übergangsgeld. Ggf. ist Krankengeld durch eine Krankenkasse zu zahlen. Eine Arbeitsunfähigkeit während des Anspruchszeitraums verlängert den 3-Monats-Zeitraum nicht.

Stufenweise Wiedereingliederung

Das Übergangsgeld wird im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation weitergezahlt, wenn

  • der Versicherte arbeitsunfähig ist,
  • eine stufenweise Wiedereingliederung von der Rehabilitationseinrichtung empfohlen und eingeleitet wird,
  • der Versicherte und sein Arbeitgeber der stufenweisen Wiedereingliederung zustimmen,
  • sich die stufenweise Wiedereingliederung unmittelbar an die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation anschließt

(§ 71 Abs. 5 SGB IX). Der Anspruch auf Übergangsgeld endet mit dem Abschluss der stufenweisen Wiedereingliederung.

Übergangsgeld anlässlich einer stufenweisen Wiedereingliederung (§ 44 SGB IX) wird von der gesetzlichen Rentenversicherung nur während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder im unmittelbaren Anschluss (§ 71 Abs. 5 SGB IX) daran erbracht. Der «unmittelbare Anschluss» meint nicht einen nahtlosen Anschluss. Entscheidend ist vielmehr der sachliche Zusammenhang zwischen der stufenweisen Wiedereingliederung und der vorhergehenden Leistung zur medizinischen Rehabilitation.

Höhe

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer

Der Berechnung des Übergangsgeldes werden 80 % des Regelentgelts aus dem maßgeblichen Bemessungszeitraum zugrunde gelegt (Berechnungsgrundlage; § 21 Abs. 1 SGB VI i. V. m. §§ 66, 67 SGB IX).

Der Bemessungszeitraum umfasst mindestens 4 Wochen und muss vor dem Beginn der Leistung abgerechnet sein (§ 67 Abs. 1 Satz 1 SGB IX).

Das Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt wird um 1/360 des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts erhöht, soweit es beitragspflichtig ist (Hinzurechnungsbetrag; § 67 Abs. 1 Satz 6 SGB IX).

Das kumulierte Regelentgelt darf die kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung) nicht übersteigen (§ 67 Abs. 4 SGB IX). Die Berechnungsgrundlage (80 % des kumulierten Regelentgelts) ist auf das entgangene Nettoarbeitsentgelt begrenzt.

Das Übergangsgeld beträgt

  • für Leistungsempfänger, die wenigstens ein Kind haben oder von ihrem erwerbslosen Ehegatten oder Lebenspartner gepflegt werden, 75 %
  • für die übrigen Leistungsempfänger 68 %

der Berechnungsgrundlage (§ 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX).

Freiwillig Versicherte oder versicherungspflichtige Selbstständige

Für

  • Leistungsempfänger mit Arbeitseinkommen und
  • von der Versicherungspflicht befreite Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelt,

die im Kalenderjahr vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben, wird die Berechnungsgrundlage aus 80 % des diesen Beiträgen zugrunde liegenden Einkommens ermittelt (§ 21 Abs. 2 SGB VI).

Berücksichtigt werden neben freiwilligen Beiträgen auch Beiträge, die z. B. aus einer abhängigen Beschäftigung oder aufgrund des Bezugs einer Entgeltersatzleistung entrichtet wurden.

Das Übergangsgeld beträgt

  • für Leistungsempfänger, die wenigstens ein Kind haben oder von ihrem erwerbslosen Ehegatten oder Lebenspartner gepflegt werden, 75 %
  • für die übrigen Leistungsempfänger 68 %

der Berechnungsgrundlage (§ 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX).

Bezieher von Leistungen nach dem SGB II/III

Wurde bis zum Beginn der Rehabilitation oder der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit

  • Arbeitslosengeld I
  • Arbeitslosengeld II oder
  • Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes I

gezahlt und wurden zuvor Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, wird das Übergangsgeld in Höhe der bisherigen Entgeltersatzleistung weitergezahlt (§ 21 Abs. 4 SGB VI).

Das Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II wird nicht vom Rentenversicherungsträger an den Versicherten gezahlt (§ 25 SGB II). Vielmehr leisten die Träger der Leistungen nach dem SGB II das Arbeitslosengeld II für die Dauer der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation vorschussweise weiter und erhalten hierfür vom Rentenversicherungsträger Ersatz.

Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine Leistung

Bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beträgt das Übergangsgeld 67 % bzw. 60 % der Berechnungsgrundlage (§ 71 Abs. 4 Satz 2 SGB IX).

Sonderfälle

Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ergibt sich aus §§ 66 bis 68 SGB IX.

Bei diesen Leistungen ist auch dann ein Übergangsgeld zu berechnen, wenn der Versicherte aktuell weder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt noch Entgeltersatzleistungen bezogen hat. Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld wird aus 65 % des auf ein Jahr bezogenen tariflichen oder des ortsüblichen Arbeitsentgelts ermittelt, das für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort der Leistungsempfänger maßgeblich ist. Dies gilt, wenn

  • die Berechnung nach den §§ 66, 67 SGB IX zu einem geringeren Betrag führt oder
  • der letzte Tag des Bemessungszeitraums bei Beginn der Leistungen länger als 3 Jahre zurückliegt.

Für den Kalendertag wird der 360. Teil dieses Betrages angesetzt.

§ 68 Satz 1 Nr. 2 SGB IX ist auf das Übergangsgeld der Rentenversicherung nicht anzuwenden.

Anpassung

Übergangsgeld wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums erhöht (§ 70 SGB IX). Hierzu wird das der Berechnung zugrunde gelegte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen mit dem festgelegten Anpassungsfaktor multipliziert. Das Übergangsgeld der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II/III wird nicht angepasst. Dafür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.

Einkommensanrechnung

Auf das Übergangsgeld sind folgende gleichzeitig erzielte Einkünfte anzurechnen:

  • Nettoarbeitsentgelt ohne Einmalzahlungen (z. B. Entgeltfortzahlung);
  • 80 % des Arbeitseinkommens von Selbstständigen, wenn die Erwerbstätigkeit neben dem Übergangsgeldbezug ausgeübt wird;
  • Erwerbsminderungsrenten und (teilweise) Verletztenrenten unter bestimmten Voraussetzungen;
  • Verletztengeld;
  • Altersrenten unter bestimmten Voraussetzungen;
  • Geldleistungen einer öffentlich-rechtlichen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistung gewährt werden;
  • Leistungen, die von einer Stelle im Ausland erbracht werden und nach inländischem Recht angerechnet würden

(§ 72 Abs. 1 SGB IX).

Beiträge

Die Beiträge werden von 80% des Regelentgelts berechnet und vom Rentenversicherungsträger getragen (Ausnahme: Pflegeversicherung, Beitragszuschlag für Kinderlose).

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Foto:  Martin Büdenbender  / pixelio.de

Dieser Beitrag hat 220 Kommentare

  1. Martina Catalano

    Guten Tag, meine Frage
    Ich bin seit 3 Jahren Krankgeschrieben allso Krankengeld sowie auch Arbeitslosengeld sind nun im Mai zu Ende. Nach den Feiertage kann ich bei meinem alten Arbeitgeber in die Wiedereingliederung ab 2 Juni. Mein Hausarzt hat mit mir ein 5 Monatsplan erstellt und mein Arbeitgeber diesen auch genehmigt. Nun wer bezahlt mich weiter muss ich dies dem Indikationsamt melden. War da mal letztes Jahr in eine Besprechung hab aber nicht alles so richtig verstanden. Hatte einen schweren Buorn Aut, Depression, Atempropleme, Panik, Angst usw. 50% Schwerbehinderung. Und rede nicht mehr gerne. Ich weiß es nicht mehr und komme mit dem nicht klar.

  2. Mellanie Sohn

    Guten Tag,
    Ich bin seit Oktober 2019 krank geschrieben und habe Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Seit dem 29.04.2020 befinde ich mich in einer psychosomatischen Reha, die ich zu Beginn bis zum 03.06.20 genehmigt bekommen habe. Nun habe ich eine 14 tägige Verlängerung bekommen, sprich bis zum 17.06.20. Nun meine Frage: Bekomme ich für die gesamte Zeit, also für 7 Wochen das Übergangsgeld vom Kostenträger, welche die Deutsche Rentenversicherung ist ?

  3. Heike Huber

    Ich bin seit 25.1.2019 Krankgeschrieben, im August 2019 lehnte die VBG die Wiedereingliederung ab. Am 23.7.2020 endet das VerletzungsGeld. Habe ich Anspruch jetzt wo es mir deutlich besser geht auf Reha zur Wiedereingliederung.

  4. Sandra Becker

    Sehr geehrter Herr Schneider,
    Habe eine Frage bezüglich der Höhe vom Ùbergangsgeld während einer medizinischen Rehabilitation.
    Zum Zeitpunkt der Bewilligung durch die DRV Bund war ich in Bezug von ALG1, kann die Reha durch einen nötig gewesenen Umzug aber erst jetzt antreten und beziehe nun ALG2.

    Meine Elternzeit besteht noch bis Anfang November, Kindererziehungszeiten können ja bezüglich Rentenversicherung anerkannt werden.

    Was muss ich nun beachten beziehungsweise gibt es diesbezüglich klare Regelungen was die Höhe des Übergangsgeldes betrifft?

    Ich bin alleinerziehend und das ALG1 war 4x höher als der Regelsatz vom ALG 2.

    Danke vorab für jegliche Information.
    Viele Grüße
    Sandra Becker

  5. Saskia Olthuis

    Guten Abend!
    Ich bin seit November 2018 krankgeschrieben wegen Bandscheibenvorfall, habe im März eine stationäre Reha gemacht und danach mich am Knie verletzt und musste operiert werden. Während dieser ganzen Zeit erhielt ich Krankengeld. Anfang Oktober entschied ich mich dann für eine sechsmonatige berufliche Reha, um weiter fit zu werden und erhalte Übergangsgeld bei bewilligter Teilhabe.
    Mein unbefristeter Vertrag bei meinem Arbeitgeber besteht weiterhin, ich bin 23 Jahre dort ununterbrochen beschäftigt. Jetzt soll ich mich drei Monate vor Ende der Maßnahme (31.3.20) beim Arbeitsamt melden, damit Anschliessend weiter das Übergangsgeld für drei Monate vom Arbeitsamt statt von der Rentenversicherung gezahlt wird. Obwohl ich bei meinem Arbeitgeber bleiben möchte und am Montag ein Gespräch über Umsetzungsmöglichleiten statt findet!
    Ist es ratsam, sich beim Arbeitsamt zu melden oder lieber abwarten? Ich möchte meinen laufenden Arbeitsvertrag nicht riskieren.

  6. Paetsch Nadine

    Ich bin seit 07.10.18 arbeitsunfähig. Da mein Krankengeld zum 18.3.20 ausläuft,möchte ich mich innerhalb der 3 monatigen Melde Frist beim Arbeitsamt melden. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind bewilligt worden und eine Umschulung empfohlen worden. Eine 14-tägige Arbeitserprobung findet im Januar 2020 statt. Laut dem Reha Fachberater konnte man mir noch nicht zu sichern wie es dann weiter geht beziehungsweise wann meine entsprechende Umschulung dann anfängt. Meine Frage: Bin ich während dieser Zeit durchs Arbeitsamt vermittelbar? Ab wann muss ich Übergangsgeld beantragen ohne das mir finanzielle Ausfallzeiten entstehen?

  7. Pia Völker

    Ich bin seid 01.02.19 Krankgeschrieben. Durch vorherige Krankschreibung am 21.09.19 vom Krankengeld ausgesteuert. Vom 22.09.- 30.09. habe ich Geld vom Arbeitsamt bekommen. Zum 30.09.19 habe ich auch meine Kündigung vom Arbeitgeber. Nun hat das Arbeitsamt meinen im September ausgezahlten Urlaub für Oktober verrechnet bis 27.10.19.
    Am 28.10.19 – 02.12.19 war ich in einer Reha.
    Nun meine Frage
    Wer Zahlt das sogenannte Übergangsgeld ? Die Rentenversicherung sagt sie nicht, weil ich im Oktober keine Sozial und Rentenabgabe gemacht habe. Mir aber wurde doch das Geld verrechnet. Kein Amt ist bereit mir zu helfen ,jedenfalls nicht rückwirkend.
    Würde mich freuen, wenn mir jemand Tipps gibt.

  8. Mario

    Guten Morgen,
    Ich bin 56 Jahre alt, und bis heute habe ich 34 Jahre gearbeitet.
    Ich bin seit 8 Monaten Arbeitsunfähig, und dazwischen habe ich eine Stationäre Reha
    Gemacht, und ich würde als Arbeitsunfähig für die letzte Tätigkeit auf Dauer entlassen,
    Jetzt bin ich noch krankgeschrieben, aber vom Reha habe ich eine Antrag zur ausfüllen Bekommen wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, gern möchte ich wissen,
    Wenn ich diesen Antrag stellen, und akzeptiert wird, dann bekommen ich Übergangsgeld
    Dass viel weniger sind als Krankengeld oder?
    Normalerweise ich habe recht auf 78 Wochen Krankengeld,
    Kann ich diese Antrag auf LTA erst wenn meine 78 Wochen fertig sind, oder geht dass nicht?
    Vielen Dank

  9. Nico

    Guten Tag,
    Ich bin 57 Jahre alt, und habe bis jetzt insgesamt 36 Jahre gearbeitet,
    Und Ich bin seit 07/03/2019 wegen Arbeitsunfähigkeit krank, geschrieben wegen 2 x
    Bandscheiben , und osteoschondrose und Bekommen zur Zeit Krankengeld,
    und dazwischen war ich am 27/8/2019 bis 17/09/2019 in eine Reha stationär, und danach würde ich entlassen, dass ich meine alte Arbeit auf Dauer nicht mehr machen kann.
    Jetzt bekommen weiter noch Krankengeld weil krank geschrieben bin, aber heute 12/10/209 bekommen ich von DRV eine Antrag zur eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zum ausfüllen, meine Frage ist: was auf mich zu kommt wenn diese Antrag
    Akzeptiert wird? In der Sinn: bekommen ich noch weiter meine Krankengeld, oder unterhalten Geld? Oder überhaupt werden ich was bekommen? Und wie werden dass berechnet, und wie lang?
    Vielen Dank

    1. W Schneider

      Die Frage ist ja, was für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben es geben soll im Alter von 57 Jahren. Eine Umschulung eher nicht. Daher würde ich Kontakt zur Rentenversicherung aufnehmen und um ein Gespräch mit einem Berater bitten, was damit gemeint ist.

      Krankengeld wird nur bis zu Beginn einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt, dann Übergangsgeld.

      1. Nico

        Hallo Herr Schneider, Danke für Ihre Antwort,
        Was meinen Sie mit Übergangsgeld?
        Praktisch ich will nur wissen, nach dem bei mir,
        Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben von DRV akzeptiert wird,
        was passiert dann? Wie läuft es weiter?
        Wird meine jetzige Krankengeld dass ich bis 09/2020 normalerweise bekomme,
        Nicht mehr Bezahlt?
        und ab dem Zeitpunkt eine Bewilligung von Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, bekommen ich Übergangsgeld, oder bekommen ich überhaupt gar keine Geld mehr? Obwohl immer noch Arbeitsunfähig bin.?
        Danke

      2. Nico

        Hallo Herr Schneider Danke für Ihre Antwort,
        Was meinen Sie mit Übergangsgeld? Nach Krankengeld, ich bekommen normalerweise bis 09/2020 Krankengeld, und meine Frage ist:
        nach dem bei mir, Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben akzeptiert wird, (Bewilligt) was passiert dann?
        Wird meine Krankengeld nicht mehr Bezahlt, praktisch, ab dann bekommen ich Übergangsgeld, vom DRV oder bekommen ich gar keine Geld mehr?
        Obwohl ich noch Arbeitsunfähig bin?
        Danke

        1. W Schneider

          Krankengeld nur bis zum Start der Teilhabe am Arbeitsleben, während einer Teilhabe am Arbeitsleben dann Übergangsgeld.

    2. Whoopie

      Hallo, gerade habe ich meinen Bescheid der DRV bekommen, weil ich jetzt Teilhabe am Arbeitsleben begonnen habe. Ich war schockiert, das ich über 50% weniger als mein Krankengeld bekomme. Als ich in Reha war, war es ungefähr nur 10% weniger. Und Krankengeld gibts nicht zusätzlich. Da kann ich mich ja besser Arbeitslos melden und selber ins Berufsleben zurückfinden!

  10. Andrea Ebensperger

    Hallo..
    Ich hab eine Frage…und zwar war ich vom 19.8. bis 13.9.19 in einem Beschäftigungsverhältnis, war vom 2.9. bis 18.9. krank geschrieben, von 18.9. bis 9.10.19 in med.Reha…ich bin seit 5.9. 19 arb. suchend bzw. arb.los gemeldet, bekomme aber laut Jobcenter keine Leistungen da mein Freund zuviel Verdient…ich wurde AU aus der Reha entlassen und bin jetzt nochmal bis einschließlich 23.10.19 krank geschrieben…..In der Zeit der Reha wurde ein Antrag auf Übergangsgeld und Teilhabe am Arbeitsleben bzw. Umschulung gestellt… bekomme ich nun vom 2.9. bis 18.9. Krankengeld ,während der Zeit der Reha Übergangsgeld und dann wieder Krankengeld?

    1. W Schneider

      Wenn die Reha über die Rentenversicherung bezahlt wurde stimmt Ihre Aussage. Krankengeld vor (bis 17.9.19) und nach (ab 10.10.19) der Reha. Während der Reha Übergangsgeld.

      Krankenkasse ansprechen und AU-Bescheinigungen immer rechtzeitig abgeben, Frist 1 Woche!!

  11. Roxy

    Guten Tag,

    ich hätte eine Frage zur Berechnung des Übergangsgeldes.

    Im Mai 2019 wurde von mir eine Reha beantragt, die auch genehmigt und inzwischen durchgeführt wurde.

    Zugrunde gelegt wurde mein Arbeitsentgeld
    März
    April
    Juni

    Da ich im April jedoch für zwei Wochen im Krankengeldbezug war, wurde das Krankengeld zur Berechnung des Übergangsgeldes nicht mit berücksichtigt , sondern nur das Arbeitsentgeld meines Arbeitgebers für März, April und Mai

    Meiner Meinung nach, müsste doch auch der Betrag des Krankengeldes von 2 Wochen zzgl. des Arbeitsentgeltes für die Übergangsgeldberechnung mit berücksichtigt werden.

    Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.

    Mit freundlichen Grüßen
    Roxy

    PS:
    Nach Rücksprache LVA wurde der Betrag der zwei wöchigen Krankengeldzahlung von der KK nicht weiter gegeben und nach Rücksprache mit KK wäre dies so richtig

    1. W Schneider

      Ich würde Widerspruch gegen die Übergangsgeldberechnung einlegen und die DRV schriftlich um Auskunft bitten, wie das Übergangsgeld berechnet wurde. Wenn das geringere Gehalt durch die verringerten Tage des Monats April geteilt wurde, passt die Berechnung auch ohne Krankengeld.

      Die Krankenkassen melden der Rentenversicherung den Krankengeldbezug automatisch, aber das geschieht häufig erst sehr spät.

  12. Roxy

    Guten Tag,

    ich hätte eine Frage zur Berechnung des Übergangsgeldes.

    Im Mai 2019 wurde von mir eine Reha beantragt, die auch genehmigt und inzwischen durchgeführt wurde.

    Zugrunde gelegt wurde mein Arbeitsentgeld
    März
    April
    Juni

    Da ich im April jedoch für zwei Wochen im Krankengeldbezug war, wurde das Krankengeld zur Berechnung des Übergangsgeldes nicht mit berücksichtigt , sondern nur das Arbeitsentgeld meines Arbeitgebers für Mörz, April

    Meiner Meinung nach, müsste doch auch der Betrag des Krankengeldes von 2 Wochen zzgl. des Arbeitsentgeltes für die Übergangsgeldberechnung mit berücksichtigt werden.

    Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.

    Mit freundlichen Grüßen
    Roxy

    PS:
    Nach Rücksprache LVA wurde der Betrag der zwei wöchigen Krankengeldzahlung von der KK nicht weiter gegeben und nach Rücksprache mit KK wäre dies so richtig

  13. otto

    Guten Abend,
    bis zum 15. Januar 2020 erhalte ich Krankengeld.
    Meine Wiedereingliederung soll bis zum 31. Januar 2020 gehen.
    Wende ich mich an die Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung oder an das Arbeitsamt wegen der letzten zwei nicht finanzierten Wochen?
    Danke, Otto

    1. W Schneider

      Krankenkasse und Rentenversicherung geht auf keinen Fall. Arbeitsamt eher auch nicht, höchstens über Arbeitslosengeld II/Hartz 4.

      Ich würde versuchen, den Eingliederungsplan vom Arzt ändern zu lassen, damit die Eingliederung vor Krankengeldende am 14. Januar endet. Die geht natürlich nur, wenn dies medizinisch vertretbar ist.

  14. Daniela

    Hallo,
    ich bin seit 1,5 Jahren mit Unterbrechungen auf eine und die selbe Krankheit krank geschrieben (war zwischenzeitlich wieder arbeiten). ich bin also von der Krankenkasse ausgesteuert und erhalte kein Geld. Derweil habe ich eine Erwerbsminderungsrente beantragt, welche noch nicht entscheiden ist.
    Beim Arbeitsamt habe ich Übergangsgeld beantragt. Man schickte mich zum Medizinischen Dienst. Der befand ebenfalls, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Nun heißt es vom Arbeitsamt, dass ich beim Jobcenter Übergangsgeld beantragen soll. Obwohl ich bereits beim Arbeitsamt Übergangsgeld beantragt habe. Am Donnerstag, den 26.09.19 habe ich dort einen Termin.
    Nun möchte ich gern wissen, ob ich wirklich beim Jobcenter Übergangsgeld beantragen muss und wenn ja, steht mir dies zu? Ich bin verheiratet und mein Mann verdient erheblich viel Geld (ALGII würde ich nicht erhalten).

    1. W Schneider

      Es geht sicher um das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld. Das ist genau für solche Fälle gedacht, in denen Krankengeld endet und über die Erwerbsminderungsrente noch nicht entschieden ist. § 145 SGB III. Wird auch bei bestehendem Arbeitsverhältnis gezahlt.

      Auf jeden Fall beantragen!!

  15. Jane

    Ich war vor med. Reha im Krankengeld, Übergangsgeld war gleiche Höhe dann von RV während Reha.
    Da ich vorher in KG-Bezug war fiel kein Eigenanteil (10 € sonst pro Tag) an.

  16. Nadine Hagemann

    Hallo, ich bin seit 2,5 Monaten krank geschrieben und beziehe bereits Krankengeld. Eine Reha werde ich erst in 3 Wochen beginnen können. Ist es ratsam die 3 Wochen bereits wieder zu versuchen arbeiten zu gehen und dann die Reha durchzuführen? Wenn ich wieder arbeiten gehe, erhalte ich wieder regulären Lohn. Für die Reha müsste ich dann Übergangsgeld beantragen. Wie berechnet sich dieses Übergangsgeld? Nach dem Einkommengemisch aus Lohn und Krankengeld (70%) oder nach dem eigentlichen regulären Lohn? (100%) Im Prinzip gefragt, verliere ich finanziell, wenn ich jetzt wieder versuche die 3 Wochen zu arbeiten und mein Übergangsgeld sich dann auf den niedrigen Satz des Krankengeldes berechnet? Oder ist es nur der Unterschied, dass ich dann nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt werde, sondern das Übergangsgeld über meinen Rententräger erhalte? Weder die Krankenkasse noch mein Rententräger geben mir hierzu verlässliche Aussagen.

    1. W Schneider

      In beiden Fällen erhalten Sie Übergangsgeld. Und es wird immer aus Ihrem Verdienst berechnet, egal, ob sie vorher Krankengeld bezogen haben oder arbeiten waren. Das liegt daran, dass das Krankengeld ja auch aus ihrem Verdienst berechnet wurde. 10 EUR tägliche Zuzahlung zur Reha sind bei Übergangsgeldbezug nicht zu zahlen.

  17. Karin Bernhard

    Frage: Bei Arbeitsbeginn bei einem neuen Arbeitgeber, erkrankt der neue Mitarbeiter innerhalb der ersten 3 Wochen schwer und muss sowohl in die Akutklinik und danach in eine stationäre Rehabilitation, veranlasst durch die DRV. Zunächst bezahlt die Krankenkasse Krankengeld nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz für 4 Wochen. In dieser Zeit beginnt bereits die stationäre REha über die DRV. Hat der Arbeitnehmer dann ab dem 1. Rehatag Anspruch auf Übergangsgeld oder wird weiter Krankengeld, bzw. nach Ablauf dieser Leistung Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bezahlt? Welche Leistung hat Vorrang?

    1. W Schneider

      Krankenkasse zahlt Krankengeld bis zum 28. Tag DER BESCHÄFTIGUNG! Danach (ab 29. Tag DER BESCHÄFTIGUNG) muss der Arbeitgeber 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten. Danach dann wieder Krankengeld, außer er ist noch in der Reha, dann gibt es nach der Entgeltfortzahlung Übergangsgeld.

  18. Martina Köppen

    Die Reha ist zu Ende, habe erst jetzt erfahren das ich übergangsgeld hätte beantragen sollen. Besteht die Möglichkeit nachträglich dieses zu beantragen oder ist die Frist abgelaufen???

    1. W Schneider

      Bei einer Reha ist das unproblematisch. Antrag stellen!!

  19. Tatjana

    Hallo zusammen,
    kann hier jemand beantworten wie lange die DRV Zeit hat den Antrag auf Übergangsgeld bei Reha und nachfolgender Wiedereingliederung zu bearbeiten?
    Ich war im Juni auf Reha, habe zu dem Zeitpunkt auch den Antrag eingereicht und bislang noch kein Bescheid bzw. eine Zahlung erhalten.

    Danke und viele Grüße
    Tati

  20. Roberto Deplano

    Hallo,

    Ich mache eine Umschulung, die in ca 1 Wochen zu Ende ist. Da ich nicht übernommen werde von meinem Praktikumsbetrieb, bin ich im Anschluss arbeitslos. Habe mich rechtzeitig schon arbeitslos gemeldet und alg I beantragt, damit mein Übergangsgeld weiter gezahlt wird. Heute kam der Ablehnungsbescheid… Wo muss ich mich nun hinwenden bzw. Wer ist nun zuständig? Danke für eure Hilfe.

  21. Michael S

    bekomme ich ohne Führerschein das km Geld fürs Auto bei einer Umschulung durch die DRV. Meine Eltern fahren mich.

  22. Uwe Steinebrunner

    Hallo,

    Ich mache eine Umschulung, die in ca. Wochen zu Ende ist. Da ich nicht übernommen werde von meinem Praktikumsbetrieb, bin ich im Anschluss arbeitslos. Habe mich rechtzeitig schon arbeitslos gemeldet und alg I beantragt, damit mein Übergangsgeld weiter gezahlt wird. Heute kam der Ablehnungsbescheid… Wo muss ich mich nun hinwenden bzw. Wer ist nun zuständig? Danke für eure Hilfe.

  23. Robert Glomm

    Hallo Herr w.Schneider,
    meine Frage wäre.
    Ich bin seit Anfang des Jahres (01.01.2019)Krank geschrieben wegen Bandscheiben,und habe bisher Geld von der Krankenkasse bekommen, dann bin Ich 3 Wochen in Reha gefahren ,danach habe Ich Mich jetzt weiter von meinem Arzt krankschreiben lassen,weil Ich Mich Körperlich noch nicht so fühle um eine Eingliederungsmaßnahme durchzuführen
    ,Meine Frage wäre jetzt,bekomme Ich Übergangsgeld,oder Krankenkassengeld.Wie wird das entschieden,wonach richtet sich das welches Geld Ich bekomme.?

    mfG
    Robert

  24. Frank Abraham

    Hallo Herr W.Schneider
    Ich bin in einer Behindertenwerkstatt beschäftigt und habe zum 31.5 19 gekündigt.Habe bis letzten Monat Übergangsgeld bekommen.Nur für den Monat Mai würde nicht gezahlt.Wo liegt der Fehler das nichts gezahlt wurde

  25. Kerstin Manthey

    Hallo, ich möchte nur wissen ab wann Übergangsgeld bezahlt wird. Vor, während oder nach der Reha. Hab vorher KG bezogen.
    MfG

  26. Daniela

    Ich habe von August 2018 bis April 2019 ein einer Aufstiegsfortbildung (Teilhabe am Arbeitsleben) teilgenommen und dafür Übergangsgeld erhalten.

    Seit 23. April ist die reine „Schulzeit“ beendet, jedoch sind die schriftl. Prüfungen erst Mitte Mai, die mündl. sogar erst im Juni/Juli.

    Nun habe ich bereits seit vergangenem Monat (also April) keine Leistung mehr erhalten.

    Meine Reha-Beraterin teilte mir mit, dass ich bis zum Erhalt der Prüfungsergebnisse Übergangsgeld beziehen kann, da ich noch keinen erfolgreichen Abschluss der Teilhabe am Arbeitsleben nachweisen kann.

    Wie lange wird denn nun das Übergangsgeld bezahlt? Ich habe keine Anspruch auf ALG.

  27. Heinz

    Ich wollte einmal fragen ob das auch für die Unfallkasse gilt.
    Ich hatte 2016 einen Arbeitsunfall und habe bis November 2017 Verletztengeld und Übergangsgeld bekommen. Denn wurde ich zum Arbeitsamt geschickt unter ALG1 Bezug. und seit März 2018 befinde ich mich in einer Weiterbildung. Die BG hat mein Übergangsgeld jetzt aber in Höhe vom Alg1 berechnechnet. Müsste es nicht wie bei der Rentenkasse denn auch nach Arbeitseinkommen im 3 Jahres Zeitraum berechnet werden?
    Danke

  28. Jane

    Zusatz

    Ich beziehe Übergangsgeld, davor war Krankengeldbezug.

  29. Jane

    Hallo,
    nach langer Krankschreibung mache ich nun eine berufliche Reha.
    Nun hatte ich privat einen Unfall, zahlt die Krankenkasse falls es länger als 42 Tage dauert? Völlig andere Diagnose als vor der Reha.
    Bin nicht ausgesteuert aufgrund Vorerkrankungen. Danke.

  30. Frau Schön

    Guten Tag,
    ich war dieses Jahr zur medizinischen Reha und habe direkt von da aus auch den Antrag zur beruflichen Reha gestellt. Laut Reha-Fachberater stehen die Chancen gut für eine Umschulung. Bis zur Bewilligung musste ich mich arbeitslos melden. Die Berater der AfA können mich derzeit nicht wirklich vermitteln und ich bin daher mit max. 20 Std./Woche im Leistungsbezug (soll heißen, ich bekomme derzeit ganz wenig ALG1). Die Frage ist: Wenn man eine Vollzeit-Umschulung beginnt, müsste sich das Übergangsgeld dann nicht an diese 40 Std./Woche anpassen? Also im Endeffekt mehr Geld? Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab.
    MfG J. Schön

  31. Sybille Stiefvater

    Wieviel Prozent Übergangsgeld für die Zeit der Reha steht mir zu?
    Mein Mann bezieht nur eine Verletztenrente und ist arbeitsunfähig.

  32. Susanne Krause

    Nach der Krebsbehandlung mit Bestrahlung soll ich nun in einer Woche (2.4.19) zur Anschlussheilbehandlung. Ich bezieh seit 28.12.18 Krankengeld

    Überall kann man lesen das es Übergangsgeld gibt aber nicht wer es beantragt. Macht das die Krankenkassen, mein Arbeitgeber oder muss ich das selbst machen? Was für Unterlagen brauch ich dazu?

    Wo finde ich Vordrucke oder einen Onlineportal? Wegen der kurzfristigen Terminvergabe muss ich das noch die Woche erledigen.

    1. W Schneider

      https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland/de/Inhalt/Allgemeines/publikationen/reha_vordrucke/03_rehabilitation/pakete/08_paket_uebergangsgeld.html

      Hier der Link zu den Anträgen, eigentlich hätte das beim Antrag zur Anschlussheilbehandlung mit ausgefüllt werden können. Das kann man aber auch bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung erledigen. Die Unterlagen hat aber sicher auch der Sozialdienst in der Kurklinik.

      Vordruck G0512 ist auf jeden Fall auszufüllen, Dann noch den Vordruck G0518 zur Krankenkasse geben, Arbeitgeberbescheinigung ist bei Krankengeldbezug meist nicht mehr erforderlich

    2. Martina

      Es reicht, wenn die Sozialarbeiter das gemeinsam mit Ihnen während der AHB machen. Am besten gleich am ersten Tag bei der Aufnahme einen Termin machen.
      Geht dann auch schnell und ist stressfreier.
      Bei mir hat das wunderbar geklappt.

      Schöne Reha wünsche ich.
      Martina

  33. Jessi

    Ich beginne demnächst mit einer Umschulung (Teilhabe am Arbeitsleben).
    Thema Übergangsgeld: ausschlaggebend sei das letzte Gehalt. Ich bin vor kurzem nach Mecklenburg-Vorpommern gezogen und habe hier, wenn es hoch kommt 3 Monate gearbeitet, bevor ich meinen Bandscheibenvorfall bekam. Das Gehalt hier war wesentlich geringer als mein voriges in Berlin, wo ich über Jahre hinweg gearbeitet habe. Kann ich, wenn nur das letzte Gehalt (aus Mecklenburg-Vorpommern) berücksichtigt wird Einspruch einlegen? Das zumindest wurde mir gesagt ( unbillige Härte, nicht prägendes Einkommen)
    Vielen dank

  34. Sabine Puls

    habe in 2018 4 Monate an einer Reha -Teilhabe am Arbeitsleben teilgenommen. Bin dann krank geworden, mußte die Umschulung abbrechen. Nun meine Frage, würde gerne die Umschulung fortführen, wie wird jetzt mein Übergangsgeld berechnet

  35. Matthias Bärlin

    Ich war vor 15 Wöchigen Reha Krank geschrieben bekomme Krankengeld, dann die 15 Wochen Übergangsgeld, dann bin ich in Adaption 1 Woche auch Übergangsgeld bekommen, Adaption abgebrochen nach Überfall, folgen des Überfalls geprellte schulter und etliche Hämatome jetzt wieder Krank geschrieben. Aber keinen Tag dazwischen Arbeiten können. Vor der Reha normales Arbeitsverhältnis mit Lohnfortzahlung.

    Jetzt Die Frage: Wer zahlt jetzt nach Adaption weiter, ich bin noch bis 28.2 Krank geschrieben, Krankenkasse sagt das der Arbeitgeber wieder Lohnfortzahlung leisten muss, Rentenversicherung frag ich noch bzw hier. Gehe ab 1.3. weiter normal Arbeiten. Wo bekomme ich jetzt das Geld für Lebenshaltung, Krankenkasse, Rentenversicherung oder Arbeitgeber?

    1. W Schneider

      Wenn der Überfall noch während der Adaption stattfand, muss die Rentenversicherung das Übergangsgeld bis zum Ende der Adaption weiterzahlen. Danach die Krankenkasse Krankengeld. Der Arbeitgeber muss nicht zahlen, da ja durchgehend Arbeitsunfähigkeit bestand.

  36. Annette Kreiner

    Guten Tag, ich habe eine Reha bewilligt bekommen die ich nach 3 Wochen wegen einer schweren viruserkrankung abbrechen musste . Ich werde zum 1.3 .2019 ausgesteuert und weiss nicht wie es weiter gehen soll da ich wegen anderen Krankheiten weiter AU bin…..

    1. P.

      Es gibt von der Arbeitsagentur die sog. Nahtlosigkeitsregelung. Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht zur Arbeitsagentur gehen und Arbeitslosengeld beantragen. Arbeitslosengeld wird dann auch bei Krankheit gezahlt.

    2. W Schneider

      Schauen Sie mal in den Aussteuerungsbescheid Ihrer Krankenkasse. Da müssten die verschiedenen Möglichkeiten stehen. Falls die Krankheiten nicht zu einer (teilweisen) Erwerbsminderung führen, kommt eine Rente nicht in Betracht. Dann kann evtl. Arbeitslosengeld im Rahmen der sog. Nahtlosigkeitsregelung gezahlt werden, trotz bestehender Beschäftigung. Am besten direkt mal zum Arbeitsamt gehen.

  37. katrin

    Hallo, ich bin derzeit, noch bis zum 01.02.19, in einer betrieblichen Reha und beziehe Übergangsgeld . Stimmt es, dass 3 Monate nach Ende der Maßnahme das Übergangsgeld weiter gezahlt wir ?

  38. Frank

    Hallo.
    Ich habe 10 Wochen Krankengeld bezogen und danach wieder arbeitsfähig. Eine medizinische Reha ist bereits von der DRV genehmigt und wird voraussichtlich im Februar 2019 statt finden. Aus der Lohnfortzahlung bin ich raus, da die Reha aus den selben Grund genehmigt wurde wie zuvor ich 16 Wochen krank war. Warum bekommt man Übergangsgeld von der DRV und nicht Krankengeld von der Krankenkasse?

    1. W Schneider

      Derjenige Sozialversicherungsträger, welcher die Hauptleistung (Reha) bezahlt, muss auch die ergänzenden Leistungen (Entgeltersatzleistung hier Übergangsgeld oder auch Reisekosten) bezahlen.

  39. Joachim Liebetrau

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Meine Frau ist sehr lange krank. Sie bekommt nun Krankengeld, sie arbeitet in der WfbM, Nun eine Frage, wie wird das bei der Krankengeld angerechnet? Im Schreiben von der Krankengeld steht 5,68 netto pro Tag, Wieso so wenig? Können Sie mir das erklären,
    Wenn ich oder meine Frau ins Krankenhaus muß, müssen wir immer pro Tag 10,00 € bezahlen. Wenn meine Frau sehr lange krank ist, bekommt sie nur über 5 € pro Tag.
    Das können wir gar nicht verstehen. Wir beide sind gehörlos.

  40. Martina Grimmer

    Hallo, ich habe mal wieder eine Frage zu dem EU Antrag von meinem Mann.
    Der wurde ja unterbrochen, da mein Mann noch einmal zur Reha aufgefordert wurde. Dort ist er bereits bis 07.01.2019
    Nun erhielten wir einen Bescheid der DRV, dass die EU zu 100 % bis zu diesem Termin bewilligt wurde.
    Ist das so üblich? Ich dachte die Weiterbearbeitung würde erst nach der Reha beginnen.
    Wir freuen uns natürlich aber verstehen es nicht wirklich, was die Weiterbearbeitung veranlaßt haben könnte.
    Vielleicht kennt jemand so einen ähnlichen Fall.

  41. RP

    Hallo Herr Schneider,

    ich bin als selbständiger IT Berater tätig und habe von Anfang Juni 2018 bis Ende September 2018 Krankengeld von der Krankenkasse bezogen. Im August war ich 3 Wochen in der REHA (weiterhin Krankschreibung durch den Arzt).
    Da ich 2017 und 2018 freiwillig Rentenversicherungsbeiträge auf Basis der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage bezahlt habe, betrug das Überbrückungsgeld nur 1/10 des Krankengeldes. Muss mir die Krankenkasse die restlichen 9/10 als Krankengeldspitzbetrag aufstocken?

    Vielen Dank im voraus.

    1. W Schneider

      Ja, KG Spitzbetrag ist zu zahlen. Steht im Gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen vom 12.06.2018, Pkt. 6.3.1

  42. Martina Grimmer

    Vielleicht ist meine Frage untergegangen:
    Wir haben einen EU-Antrag gestellt, die Erwerbsminderung wurde auch bereits festgestellt, aber jetzt ist erst einmal wieder Reha angesagt und das Übergangsgeld wurde auch bereits bewilligt.
    Dazu haben wie meinen Mann allerdings bei der Arbeitsagentur abmelden müssen und es gab dazu einen Abmeldebescheid.
    Frage: Wie geht es nach der Reha weiter?
    Wird der EU-Antrag automatisch wieder aktiviert und gibt es bis zum endgültigen Bescheid weiter Übergangsgeld oder ist wieder die Arbeitsagentur zuständig?

    1. NF

      Sehr geehrte Frau Grimmer,

      ich biete keine Rechtsberatung an und bin dazu auch nicht befugt. Ihre Anfrage kann ich deswegen nicht beantworten. Ich empfehle Ihnen, sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht, einen Sozialrechtsverband oder eine Gewerkschaft zu wenden.

      Kommentare werden von mir freigegeben, wenn sie z. B. keine beleidigenden, strafbaren, obszönen oder sexistischen Inhalte haben. Ob ein Kommentar abgegeben wird, kann ich nicht beeinflussen.

      Freundliche Grüße

      1. Martina Grimmer

        Danke Herr Schneider, das wollte ich wissen.
        Dann fängt der Bürokratiewahnsinn wieder an, aber ich kann mich vorbereiten und bei der Arbeitsagentur nachfragen welcher Antrag diesmal nötig ist, denn das Nathlosigkeitsgeld wurde ja im Vorfeld bis August 2018 bereits bewilligt.

    2. W Schneider

      EU Antrag wird automatisch wieder aktiviert, Arbeitsagentur ist nach der Reha zuständig

  43. Yvonne

    Hallo ich bin in einer Teilhabe am Arbeitsleben Maßnahme zur Abklärung der beruflichen Eignung für 3 Monate. habe vor Beginn Krankengeld bezogen. Bekomme kein übergangsgeld sondern soll laut Rentenversicherung solange weiter Krankengeld beziehen, wofür ich mich laut Krankenkasse weiter krankschreiben lassen muss, ich aber in der Maßnahme jeden Tag anwesend bin. Die Rentenversicherung ist der kostenträger für die Maßnahme also müssen die doch auch mir übergangsgeld zahlen oder?

    1. W Schneider

      ja.

      1. Rudolf Gabler

        Bin in EU.Rente vollerwerbsunfahig und möchte wieder in Arbeit,aber wie mus ich jetzt vorgehen

  44. Christoph Schöttler

    Meine Rehamaßnahme zur wieder Eingliederung wurde seitens der DRV nach 11 Monaten aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen. Berechnet sich nun das Krankengeld nach dem Übergangsgeld (Lohnersatzleistung) oder nach dem letzten Lohn/ Gehalt was vor der Maßnahme erzielt wurde?

    1. W schneider

      Wie das Übergangsgeld berechnet wurde, steht ja oben im Artikel.

      Es kommt nun darauf an, woraus das Übergangsgeld berechnet wurde. Aus derselben Grundlage wird nun das Krankengeld berechnet. Wurde das Übergangsgeld aus dem Arbeitsentgelt als Arbeitnehmer berechnet, wird daraus auch das Krankengeld berechnet.

  45. M.p.

    Hallo ich hab für 4 wochen Reha übergangsgeld bekommen ! Bin dort 5 Wochen mit 1 Woche verlängerung gewesen! Wann bzw wird auch übergangsgeld bezahlt? Und oder muss ich da neu Antrag stellen?

    1. W Schneider

      Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich, Übergangsgeld sollte eigentlich kurz nach Abschluss der Reha gezahlt werden.

  46. Martina Grimmer

    mein Mann bekommt Nathlosigkeitsgeld und aufgrund eines EUAntrages muß er noch einmal eine Reha machen. (Reha vor Rente)
    Einer sagt: ALG 1 (Nathlosigkeitsgeld) wird weiter bezahlt, ein andere sagt:
    Es muß Übergangsgeld beantragt werden.
    Was ist richtig? die 78 Wochen sind bei meinem Mann mit Übergangsgeld bei der ersten Reha und Krankengeld schon ausgeschöpft.

    1. W Schneider

      Während einer Reha wird kein Arbeitslosengeld gezahlt, sondern Übergangsgeld

      1. Martina Grimmer

        Danke für die Information, die ich jetzt erst gelesen habe.
        Ja, Sie hatten Recht wir haben bereits Übergangsgeld beantragt und es wurde auch bewilligt.
        Dazu haben wie meinen Mann allerdings bei der Arbeitsagentur abmelden müssen und auch dazu gibt es einen Abmeldebescheid.
        Frage: Wie geht es nach der Reha weiter? denn bis zum EU Bescheid kann es dann ja wieder dauern.

        Ich hoffe da kennt sich jemand aus Erfahrung aus!

  47. montalto.Carmelo

    Hallo viele Danke für ihr Antwort .Nach meine Teilhabe am Arbeitsleben ich warh danach noch 3 Monate und rechtzeitig arbeitslos gemeldet.und Ab dem 26.06.2018 bis 15.09.2018 und hatte drei monate bezahlt bekommen von der Rentenversicherung und das ist beendende am 15.09.2018. und danach hatte ich die kur angefangen am 18.09.2018 .mfg montalto

  48. Montalto . Carmelo

    Meine Frage an Sie, ich bin eine Reha seit 18.09.2018 .und hatte bis 15.09.2018 Übergangsgeld von Rentenversicherung bekommt Wegen eine Teilhabe am Arbeitsleben bekommt. und seit 18.09.2018 befinden mich Reha
    ,da ich keine Arbeitslos Geld Beziehen und keine Andere Leistung Verweigert mir die Rentenversicherung meine Übergangsgeld Weil ich Wahr angemeldet bis 15.09.2018. weil ich die Reha am 18.09.2018 angefangen habe bekommen ich keine Übergangsgeld..ist das korrekt und ich habe auch keine bescheid bekommen ,angeblich ist der Brief Unterweges seit 24.09.2018,,!! Antrag wurde Abgebern am 22.06.2018 .wie kann mich Währen haben ich schanze eine Widerspruch Recht auch wen kein brief bekommen habe , Danke im voraus und freundliche Grüße, Montalto , Carmelo

    1. W Schneider

      Anspruch auf Übergangsgeld besteht nur, wenn unmittelbar vorher eine Entgeltersatzleistung bezogen wurde. Das Wort „unmittelbar“ legt die Rentenversicherung eng aus. Da die Reha an einem Dienstag begonnen hat und die Teilhabe am Arbeitsleben am Freitag vorher beendet wurde, war an dem Montag gar nichts, so dass auch kein Übergangsgeld gezahlt wird.

      Eigentlich muss darüber aber doch während der Teilhabe am Arbeitsleben gesprochen worden sein, da man ja oft sogar danach noch 3 Monate nach der Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld bekommt. Oder hat Arbeitslosengeld. Dafür muss man sich aber rechtzeitig arbeitslos melden. Ohne Arbeitslosmeldung sieht es schlecht aus.

      Falls kein Schreiben kommt, sollten Sie auf jeden Fall nochmal schriftlich um Bescheiderteilung bitten, ob ein Widerspruch dagegen Aussicht auf Erfolg hat, kann ich nicht beurteilen.

      1. montalto.Carmelo

        Hallo H W Schneider. ich hab mich rechtzeitig arbeitslos 3monat gemeldet von 26.06.2018 bis 15.09.2018 hatte mich die Rentenversicherung Geld überwiesen und ab 18.09 .2018 im kur meine frage wer zahlt mich oder von welche Amt bekommen das gehalt ..

        1. W Schneider

          Besteht denn nach den 3 Monaten (ab 16.09.2018) Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4)?

  49. Arndt

    Hallo zusammen,
    Ich war vom 31.7 -21.8.2018 zur Reha. Nun teilte man mir mit, dass ich für den 31.7 kein Übergangsgeld bekomme, da der Rententräger ja nur 30 Tage bezahlt. Da gewesen bin ich ja nur 22 Tage. Wie muss ich das verstehen? In dem Schreiben vom Rententräger steht davon nichts drin, nur das ich pro Tag Geld bekomme.

    1. W Schneider

      In einem vollen Kalendermonat werden 30 Tage Entgeltersatzleistungen bezahlt. Wenn Sie vorher schon den ganzen Juli Krankengeld bezogen haben, ist es richtig, dass der 31. dann nicht mitgezahlt wird.

      Hatten Sie vorher nicht den gesamten Juli Krankengeld, muss der 31.7. mitgezahlt werden.

  50. Anja L.

    Hallo guten Tag,
    leider konnte ich selbst durch google keine Antwort finden.
    Nächste Woche beginnt meine Teilzeit Umschulung. Die letzten 3 Jahre habe ich die ersten 2 1/2 davon Hartz IV mit teilweise Krankengeld bezogen, danach durch die Rehaleistungen Übergangsgeld von 890€. Ich bin alleinerziehend mit Kind. Derzeit liege ich mit den 890€ Übergangsgeld minimal über dem Hartz IV Satz so dass ich derzeit nuur Übergangs- Kinder und Unterhaltsgeld beziehe.
    Wie verhält es sich nun in der Teilzeit Umschulung, bekomme ich die 890€ weiter oder wird dies durch die Teilzeit halbiert? Dann müsste ich mich nun zügig wieder beim Job Center melden.
    Vorab vielen herzlichen Dank und Grüße

  51. Hartmut Müller

    Hallo
    Nach einer ambulanten Reha wurden mir für drei Wochen Reha ein Übergangs Geld von 759,06 € gezahlt.Vorher bekam ich Krankengeld in höhe von 686,98€ für zwei Wochen . Wo ist da die Logik um zu verstehen wie das Übergangsgeld berechnet wird? wer kann mir da weiter helfen ? liebe grüße

    1. W Schneider

      Übergangsgeld ist häufig – nicht immer – geringer als Krankengeld. Krankengeld 90 % vom Nettoverdienst abzüglich rund 12 Prozent Sozialversicherungsbeiträge.

      Wie Übergangsgeld berechnet wird, steht ja in dem Artikel, Hängt vom Familienstand ab, ohne Kind 68 Prozent (meist vom vorherigen Nettoverdienst), dafür werden dann keine Beiträge mehr abgezogen.

      Warum es so unterschiedlich berechnet wird, ist mir auch nicht bekannt, bei einer stationären Reha sicherlich auch, weil ich dort voll verpflegt werde und häusliche Ersparnis habe.

  52. Jan Schomann

    Hallo!
    Ich habe folgendes Problem:
    Aufgrund einer missglückten Knie OP im Februar 16 bin ich seitdem arbeitsunfähig.
    Krankenkasse ausgesteuert, AlG 1 Bezug Anfang September eingestellt.
    Nun möchte ich sehr gerne eine Wiedereingliederung machen. Leider fühlt sich niemand zuständig diese zu finanzieren.
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind aber in Form von KFZ Hilfe und Finanzierung von Behindertengerechten Stühlen bewilligt worden.
    Der Antrag auf Wiedereingliederung hat die Rentenkasse allerdings abgelehnt.
    Schwerbehinderung (GdB 50) liegt vor.
    Wer ist denn für mich zuständig und finanziert eine Wiedereingliederung?
    Ich danke für die Hilfe!
    VG
    Jan Schomann

    1. W Schneider

      Wo soll denn wieder eingegliedert werden?? In den alten Betrieb? Werden Geldleistungen bezogen?

  53. Miriam

    Hallo zusammen,

    ich habe da auch mal ein paar Fragen. Es betrifft meinen Partner. Er is tseit September 2017 zuhause, aufgrund einer Knieverletzung (Knorpelschaden 4. Grades). Im November wurde er operiert. Anschließend kam das übliche prozedere mit Krankengymnastik. Es stand eigentlich von Anfang an fest das er in seinem Beruf als Handwerker nicht mehr arbeiten kann. (Laut Bericht des Reha Arztes kann er max. 3 Std. pro Tag im Handwerk arbeiten.)
    Derzeit bezieht er Krankengeld.
    Er hat sich relativ schnell um Umschulungsmöglichkeiten gekümmert. Den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsplatz hat er bereits vor der Reha beim Rententräger abgegeben. Im Ende Juni kam dann endlich die Reha.

    Er hat sie Möglichkeit eine Umschulung ab dem 01.08.2018 zu beginnen. Leider fehlt immernoch die Bewilligung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

    Kann mir jemand sagen wie lange es dauert bis die so aus dem Knick kommen? Er hat keine Lust mehr noch 6 Monate (dann würde erst die nächste Umschulung anfangen) zuhause zu sitzen.

    Vielen Dank

    1. W Schneider

      Das entscheidende ist der Reha Entlassungsbericht. Wenn da eine Umschulung empfohlen wird, sollte die RV eigentlich sofort tätig werden. Wie war denn die Antwort auf den ersten Antrag? Denn eigentlich steht im § 14 SGB IX, dass darüber innerhalb recht kurzer Fristen zu entscheiden ist. Immer wieder hinschreiben und auf den Nerv gehen, die warten gerne mal bis das Krankengeld beendet ist. 1.8. wird aber nicht mehr klappen, da vor einer Teilhabe am Arbeitsleben ja auch noch viele Tests erfolgen.

    2. Thomas Seipelt

      Notfalls mal mit dem Sozialgericht drohen, nur in einem Nebensatz, sollte die Sache beschleunigen, habe ich auch gemacht, indem ich die Adresse des zuständigen Gerichtes ins Spiel brachte, da war die Frage was ist da?, Antwort das Sozialgericht, was denn sonst?

  54. Wolf

    Hallo,
    hier steht das unter bestimmten Vorraussetzung, Verletztengeld auf das Übergangsgeld angerechnet werden. Welche sind das?

    Vielen Dank für eine Antwort

    1. W Schneider

      Verletztengeld wird immer angerechnet, das steht im neuen § 72 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX. Der Fall ist aber sehr selten, es müsste z. B. eine medizinische Rehamaßnahme der Rentenversicherung während eines Verletzengeldbezuges stattfinden.

      Das Übergangsgeld wird dann um das Verletztengeld gekürzt, es würde ein Übergangsgeld-Spitzbetrag gezahlt.
      Da das Verletztengeld aber meist höher als das Übergangsgeld ist, kommt der Fall kaum vor. Denkbar wäre es bei Selbständigen, die in der Unfallversicherung recht niedrig und in der Rentenversicherung recht hoch abgesichert sind.

  55. Gertrud Strobel

    Ich wollte mal nachfragen wie es ist,da ich nach einer Reha,eine 4wöchige Eingliederung an meiner Arbeitsstelle habe,und bekomme bis ende Juli Übergangsgeld,wie sieht es danach aus wenn ich wieder im August normal arbeite,aber mein Gehalt ich erst ende September bekomme,so war es bis jetzt immer im darauffolgenden Monat habe ich mein Gehalt bekommen

    1. Ingo Börger

      Der letzte Tag der Wiedereingliederung(Teilhabe am Arbeitsleben)ist auch der letzte Tag mit Anspruch auf Übergangsgeld.
      Aber welcher Arbeitgeber zahlt erst Ende September den Lohn für August?

  56. Brigitta Konrad

    Hallo,
    meine Frage: Wird das Übergangsgeld auf Grundlage des letzten Arbeitsentgeldes, bei einer Teilzeitstelle auf Vollzeit hochgerechnet? Ich hatte zuletzt eine 32 Stundenstelle und auf diesem Lohn basiert jetzt mein Ü-Geld.
    Meine „Mitschüler“ erhielten ein Ü-geld, auch bei vorheriger Teilzeit, auf Vollzeit berechnet.
    Hat sich da etwas geändert?
    Vielen Dank für eine Antwort
    B. Konrad

    1. T. Weber

      Genau das würde ich auch gerne wissen.

      1. Langer

        Genau so eine Antwort würde ich auch gern erfahren.

  57. Margret Stickel

    Klage seit Dezember 2015 auf Teilhabe am Arbeitsleben. Zwei Gutachter eine Reha jetzt eigenes Gutachten erstellen lassen nach P 109 SGB. Da ich seit Dez 2015 kein eigenes Einkommen habe und meine Krankenkassenbeiträge selber zahle( mein Mann Beamter also privat Versichert ist) bekomme ich das bei Klagegewinn von der DRV erstattet und Geld nachgezahlt in ihrgend einer Weise?

  58. Torsten Nützmann

    Ich wollte gerne mal erfragen wird das Übergangsgeld wenn man es beantragt hat zum ersten des Monats oder zum 15ten des Monats gezahlt

  59. Lange

    Hallo,

    Ich habe im Februar 2017 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt. Zum Antragszeitpunkt bin ich grad vom Krankengeld ausgesteuert worden und hab ALG I bezogen. Mittlerweile ist der Antrag endlich positiv bewilligt und ich beziehe derzeit ALG II. Nun meine Frage: Mit wieviel Übergangsgeld kann ich rechnen und wird der Antragszeitpunkt oder der Bewilligungszeitpunkt als Berechnungsgrundlage genommen?

    1. LaLa

      In Höhe von ALG 2 wird es sein.

  60. Frank

    Hallo, mein Anspruch auf ALG 1 läuft am 25.3. aus. Vom 12.3.-18.5. mache ich eine Massnahme beim BFW, bei der laut DRV Beraterin kein Übergangsgeld gezahlt wird. Jetzt hänge ich 2 Monate in der Luft…stimmt das das ich nix bekomme?
    Viele Grüße, Frank

    1. Monika

      Welche Stadt? Ich habe es gerade durch, und kann dir viel berichten, und Tipps geben.
      Ja, das kann sogar vorteilhaft sein, denn am Ende der Maßnahme hast du vielleicht länger was von Übergangsgeld…. Oft ist das Übergangsgeld deutlich mehr als alles andere.

    2. W Schneider

      Wenn es eine Teilhabe am Arbeitsleben ist müsste es auch Übergangsgeld geben.

  61. Sandra

    Besteht denn bei Erhalt von Anschlussübergangsgeld durch den drv Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse?

    1. Monika

      Natürlich

  62. heiko wittenberg

    hallo, ich gehe am 07.03 für 12 wochen in reha. vom ag habe ich bis 22.02 gehalt bekommen. von der krankenkasse krankengeld bis 24.02 .ich habe dann 78 wochen krankengeld bezogen. bekomme ich trotzdem übergangsgeld? bitte um kurze info. lg heiko

    1. Oliver

      Nein bekommst du nicht. Du musst rechtzeitig zum Arbeitsamt und dich Arbeitslos melden,da du nach 78 Wochen ausgesteuert wirst. Dies bedeutet, du bist zwar bei deinem Arbeitgeber noch beschäftigt, musst dich aber Arbeitslos melden,da niemand mehr für dich zuständig ist. Dein Arbeitgeber kann dann dein Arbeitsplatz für max. 2 Jahre freihalten, bis er dann berechtigt ist, deinen Vertrag aufzulösen.

  63. Melzer Ronny

    Grundsächliche Frage zum Berechnungszeitraum bei LTA und Übergangsgeld

    Hallo,

    ich habe von der DRV bestätigt bekommen, dass ich ab einem bestimmten Zeitraum eine Schulung für zwei Jahre besuchen und für diesen Zeitraum Übergangsgeld beziehen werde. So weit, so gut! Jetzt stellt sich aber die Frage des Berechnungs (Bemessungs) Zeitraumes für diese Übergangsgeldes. Ich war bis 31.12. noch im Vollkonti und bin bis 10 Wochen vor der Maßnahme noch in Tagschicht beschäftigt und soll wohl (so ist der Plan) die letzten 10 Wochen meine erarbeiteten Freizeiten absetzten. Dies verringert nicht nur mein Einkommen der letzten 10 Wochen sondern fällt mit in den Berechnungszeitraum, welcher ja für Nichtselbstständige aus dem letzten Monat berechnet wird.

    Daher meine Frage: Mit welcher Begründung komme ich wieder auf Kalendertägliche aus den letzten 12 Monaten Berechnungsgrundlage.

    Oder muss ich dies so akzeptieren?

  64. Elke

    Hallo, muss man Übergangsgeld beantragen, obwohl man noch „genug“ Krankengeldanspruch hat?
    Danke für eine Info. Elke

    1. W Schneider

      Übergangsgeld ist vorrangig vor Krankengeld. Weshalb soll es denn gezahlt werden?

      1. Elke

        Ich gehe in Reha wegen MS. Es ist allerdings absehbar, dass es wohl eine Erwerbsminderungsrente wird. Ich würde deshalb lieber das Krankengeld nehmen, da es etwas höher ist. Wo steht denn, dass das Übergangsgeld vorrangig ist? Danke. Elke

        1. W Schneider

          Aussuchen kann man es sich leider nicht, wenn die Reha die Rentenversicherung bezahlt gibt es Übergangsgeld. Das Krankengeld ruht dann, steht im § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Beim Übergangsgeld muss man dafür keine Zuzahlung zu der Reha leisten (bis zu 10 EUR täglich).

          Steht allerdings schon vor der Reha fest, dass trotz Reha eine volle Erwerbsminderung besteht, müsste die Krankenkasse die Reha bezahlen, dann gäbe es auch Krankengeld. Dann sind aber 10 EUR Zuzahlung pro Tag fällig, außer es liegt schon eine Zuzahlungsbefreiung vor.

    2. Oliver

      Hallo, sobald man sich in einer Klinik befindet,zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld mehr. Das trifft speziell zu, wenn man in einer Reha Klinik in Behandlung ist. Dann muss man bei seiner Rentenversicherung ein Übergangsgeld beantragen. Diesen Antrag,sollte man stellen, sobald man in die Reha geht.

  65. Inez

    Guten Abend,
    gibt es sowas wie „Mindest Übergangsgeld“?
    Umschulung wurde bewilligt, meine Erwerbstätigkeit liegt aber mehr als 5 Jahren. Ich beziehe momentan Alg II. Wie wird das Übergangsgeld berechnet?

    1. W Schneider

      Ist oben in dem Artikel unter dem Punkt

      Bezieher von Leistungen nach dem SGB II/III

      erläutert

  66. Erika Klein

    Hallo ,
    Ich bin seit Dezember 2017 arbeitslos. Habe eine Reha beantragt auf Grund der Psych. Empfehlung gestellt. Bekomme ich Übergangsgeld für die Zeit der Reha? Und läuft das Arbeitslosengeld dann automatisch weiter. Oder muß es neu beantragt werden?

    1. Heike Wilfert

      Die RV zählt für die Zeit der Reha Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

  67. Torsten Nitsch

    Hallo,
    nach Beendigung meiner Umschulung zum Masseur und Medizinischen Bademeister (nach dem Anerkennungspraktikum Ende September 2017) wurde mir von der Rentenversicherung eine weitere Leistung zur Teilhabe (Fortbildung manuelle Lymphdrainage) für Oktober 2017 bewilligt. Für Oktober habe ich Übergangsgeld von der Rentenversicherung erhalten. Da ich die mündliche Prüfung nicht bestanden habe, musste ich im Dezember eine Nachprüfung in einer anderen Stadt absolvieren, die ich dann auch erfolgreich bestanden habe. Die Rentenversicherung hat sämtliche Kosten wie Hotel, Bahnfahrkarte und Verpflegungskosten hierfür übernommen. Jedoch will sie kein Übergangsgeld für den Monat November zahlen, da sie sich darauf beruft, dass die Maßnahme nicht erfolgreich abgeschlossen wurde.
    Jetzt meine Frage: kann ich trotzdem Übergangsgeld für den Monat November einfordern, da ich keinen Anspruch auf ALG I habe?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  68. Annett Kretschmer

    Hallo mein Mann ist schwer krank,seit November 2016 im Krankengeldbezug.Nun muss er nochmal ins KH und bekommt eine neue Hüfte.Seit Juni haben wir einen Rentenantrag laufen.Jetzt haben wir von der Krankenkasse einen Antrag auf Teilhabe zur Arbeit erhalten,wenn wir den nicht binnen 10 Wochen beantworten wird Krankengeld ab 15 Februar eingestellt.Aber rente beantragt und der Antrag beisst sich doch oder?Wir sind außerdem beim Rentenantrag schon im Widerspruch,da er einmal abgelehnt wurde.

  69. Themann

    Hallo Herr Hafler,
    meinem Antrag zur Umschulung wurde gerade stattgegeben.
    Meine Umschulung ist ganztags für ca. 1,5 Jahre angesetzt.
    Dafür muss ich Reisetätigkeit auf mich nehmen.
    Meine derzeitige Arbeit ist halbtags.
    Kind vorhanden also Berechungssatz sind 75%.
    Nur auf was. Arbeit halbtags Umschulung ganztags.
    Wird mein Gehalt hochgerechnet und von dem Netto dann 75% gezahlt?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Gruß

    1. W Schneider

      Hallo,

      eine Gehaltsumrechnung gibt es nicht. Letztes Arbeitsentgelt (auch halbtags) ist maßgeblich.

  70. Schenk

    Hallo ,
    Habe nun ein Problem habe von DRV Übergangsgeld erhalten zur Teilhabe am Arbeitleben .Mache gerade eine Betriebliche Umschulung . Hatte im Sep 2016 begonnen bin aber nun seid okt 2016 Krankgeschrieben . habe trotzdem bis Okt 2017 mein Geld monatlich von der Rentenkasse bezogen . die Krankmeldungen wurden eingereicht immer. zwischendrin auch die erste Prüfung bestanden gehabt . nun war ich erneut im KH drin und teilte dies wiederum der DRV mit. Darauf hin kam scheinbar was ins rollen da es denen aufgefallen sei das Ich solange Krank war und nun will die DRV das ganze Übergangsgeld rückwirkend zurück .dabei war es garnicht mein Fehler . was soll ich nun tun ???? brauche einen guten Rat sehr schnell. Mfg M.S.

    1. W Schneider

      Da ja das Übergangsgeld sicherlich für den laufenden Lebensunterhalt verwendet wurde, kann die sogenannte „Einrede des gutgläubigen Verbrauchs“ geltend gemacht werden (§ 45 Abs. 2 SGB X). Diese Einrede muss auf den Rückforderungsbescheid hin erfolgen. Dann kann das Übergangsgeld zwar eingestellt werden, aber für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei Ihnen.

      Wurden den jetzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei der Krankenkasse eingereicht? Diese müsste ja eigentlich Krankengeld bezahlen.

  71. Schimie

    Hallo, ich bin seit Februar 2015 wegen mehreren Krankheiten krank geschrieben. Bis Ende August habe ich nach Krankengeld, Arbeitslosengeld bezogen. Seit September erhalte ich keine Leistungen mehr. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist gestellt. Nun zu meiner Frage.
    Ende November fahre ich nach einer OP zur Reha. Bekomme ich in dieser Zeit Übergangsgeld?

    1. W Schneider

      Da ja durch die Reha kein Einkommen wegfällt, wird wohl auch kein Übergangsgeld gezahlt.

  72. Sina

    Wenn man in den letzten 5 Jahren Leistungen wegen voller Erwerbsminderung bezogen hat und nun einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellt (und eine 1-jährige Weiterbildung genehmigt bekommt)

    * bekommt man dann ab Beginn der Weiterbildung Übergangsgeld?
    *wie hoch ist es bzw. wonach wird das Übergangsgeld in diesem Fall berechnet?

    1. fee

      Hallo, ich bin auf Grund meiner gesundheitlichen Einschränkungen seit 4 Jahren befristet bis 02/2018 berentet….ein Weiterberentungsantrag wurde gestellt….falls dieser nicht bewilligt werden würde,wie geht es weiter bzw. welche weiteren Schritte müsste ich gehen ?Arbeitslos melden, obwohl man weiterhin krank ist ? ALG 2 würde auch nicht greifen, weil ich verheiratet bin und mein Mann arbeitet aber unsere Einkünfte dann knapp über dem Existenzminimum liegen.Kann mir jemand weiter helfen ?

      1. W Schneider

        Also entweder ist die Erwerbsfähigkeit so stark eingeschränkt, dass die Rente dann auch weiterbewilligt wird. Wenn die Erwerbsfähigkeit nicht eingeschränkt ist, dann ist ja gegen eine Arbeitslosmeldung nichts einzuwenden.

        Wird denn eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezogen?

  73. rouven fiering

    Hallo,
    bin völlig verzweifelt und weiß nicht weiter. Ich war knapp ein Jahr im Krankengeld Bezug und wollte wieder arbeiten. Der Arbeitgeber hat mir aber gekündigt. Also bin ich zum Arbeitsamt um mich Arbeitslos zu melden. Habe bis zum 15.09. Krankengeld bekommen. Dann bekam ich jetzt knapp 300 € für die Zeit vom18.09.-30.09.207 vom Arbeitsamt. Jetzt ist Oktober und ich erfahre das die nächste Überweisung erst Ende des Monats kommt. Wovon soll ich 30 Tage leben und Miete zahlen usw.? Drehe bald durch. Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen. LG

  74. Janina Hofmann

    Seit Juni 2015 krank geschrieben und bis 6. November 2016 Krankengeld bekommen. Seither ALG I. Das läuft nun am 6. November aus. Erwerbsminderungsrente am 3.1.2017 beantragt. Wurde abgelehnt. Nun soll ich in die medizinische Reha. Aber die Bearbeitung zieht sich. Bekomme ich Übergangsgeld ab dem Ende des ALG I oder erst wenn ich wirklich in der Maßnahme bin? ALG II kommt für mich nicht in Frage, da mein Mann arbeitet. Über ihn kann ich aber nicht Familienversichert werden, da er Berufssoldat ist. (freie Heilfürsorge).

  75. Chris

    Guten Tag,

    meine Frage bezieht sich auf Weiterzahlung des Übergangsgeldes gem. § 51 SGB IX.

    Folgender Verlauf

    AU seit 07/14, Ende 14 Aufforderung der Krankenkasse Reha zu beantragen.
    Med. Reha 3 Wochen im April 15, kein Leistungsvermögen für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit festgestellt, Leistungsvermögen für den allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Stunden. AU entlassen. (Aussteuerung aus KG wäre zum 18.12.15 erfolgt)
    Aufgrund tariflicher Regelungen wurde nach Feststellung von Dienstunfähigkeit ( 25.08.15 ) bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zum 31.03.2016 Gehalt weitergezahlt. Ab dem 01.04.16 ohne Beschäftigung. Aus Unkenntnis wurde zunächst kein Antrag auf LTA gestellt.
    Arbeitslosmeldung erfolgte im März 17, Im Alg I – Bezug seit 15.03.17. LTA wurde am 17.03.17 beantragt. Ablehnungsbescheid erfolgte am 03.05.17, nach Widerspruch wurde LTA mit Bescheid vom 05.09.17 dem Grunde nach gewährt. Nun wird ein 4-wöchiges Rehaassessment ab. 06.11.17 folgen.

    Objektiv stand eigentlich schon bei Abschluss der med. Reha in 2015 die Erforderlichkeit von LTA fest.

    Kann ein Anspruch auf Übergangsgeld gem. § 51 SGB IX seit dem 17.03.17 geltend gemacht werden?

    vielen Dank

    freundliche Grüsse

  76. Kather, Nicole

    Hallo Zusammen, habe am 04.09.17 eine Wiedereingliederungsmaßnahme (BRT) angefangen. Habe jedoch einen schweren Hörsturz erlitten und bin seit dem 06.09.17 krank geschrieben. War auch stationär und werde weitherhin nicht an der Maßnahme teilnehmen können weil ich nur noch 40% Hörleistung habe und weiterhin in Behandlung muss. Wird mein Übergangsgeld jetzt eingestellt oder würde das nach 6 Wochen in Krankengeld übergehen?
    Habe vorher ALG II bezogen für 1,5 Jahre. Die Höhe meines Übergangsgeldes ist mir noch nicht bekannt.

    LG Nicole

  77. Eva

    Hallo,

    mein Mann befindet sich zur Zeit in einer AHB. Vor Beginn der AHB war er ALG I Bezieher. Vom 08.08.-21.08. war er im KH von dort wurde er in die AHB-Klinik verlegt am 21.08.
    Das ALG I wurde zum 20.08. eingestellt. Er hat jetzt ab 21.08. Übergangsgeld beantragt.
    Die Entlassung aus der AHB findet am 19.09. statt. Er wird weiter arbeitsunfähig sein.
    Gibt es dann weiter Übergangsgeld? Muss er Krankengeld beantragen? Oder ist das Arbeitsamt trotz arbeitsunfähigkeit wieder zu kontaktieren für Arbeitslosengeld?
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    1. W Schneider

      Die Krankenkasse zahlt dann Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

  78. Enni

    Ich bin nach 5 Wochen Reha und 1 Woche krank zu Hause nun in der Wiedereingliederung. Der Plan ist von der Klinik erstellt und auf 4 Wochen ausgestellt.
    Nach 1 1/2 Wochen merke ich, dass es doch länger braucht bis ich wieder voll belastbar sein werde für 8h und würde den Plan gern verlängern. Ich habe gelesen, dass es auf max. 6 Wochen begrenzt ist, wenn die DRV Kostenträger ist. Was, wenn es um 8 Wochen oder länger geht? Springt dann die Krankenkasse ein oder entscheidet DRV im Einzelfall über Verlängerung?

    1. W Schneider

      Die DRV ist weiter zuständig, eine zeitliche Begrenzung der Wiedereingliederung gibt es im Gesetz nicht. Auch die Vereinbarung zwischen Krankenkassen und der DRV sieht einen Zuständigkeitswechsel während der Wiedereingliederung nicht vor.

      Auf jeden Fall vom behandelnden Arzt bestätigen lassen und Verlängerung bei der DRV beantragen.

      1. Enni

        Sollte die Wiedereingliederung aus medizinischen Gründen abgebrochen werden kann eine solche dann nochmal zu einem späteren Zeitpunkt neu begonnen werden?

        1. W Schneider

          Ja das geht natürlich. Dann kann es allerdings sein, dass die Krankenkasse zuständig ist.

  79. Alexandra Bienek

    Hallo, ich möchte gerne wissen ob die Möglichkeit besteht Übergangsgeld zu bekommen. Ende September läuft das Arbeitslosengeld I aus. Mitte September nehme ich an einer zweiwöchigen Maßnahme zur Arbeitserprobung bei der DRV teil. Ich würde gerne eine Umschulung machen, diese beginnt erst im Februar 18. Kann ich diese Zeit mit Übergangsgeld oder einer anderen Leistung überbrücken?

    Freundliche Grüße

    1. W Schneider

      Nein, Übergangsgeld gibt es nur während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zwischen zwei solchen Leistungen. Das Arbeitslosengeld ist keine Teilhabeleistung, daher kommt danach nur Arbeitslosengeld 2 in Betracht

  80. Timo V.

    Hallo zusammen,

    ende Mai 2017 musste ich meine von der DRV-Bund bewilligte Umschulung nach 15 Monaten leider abbrechen,
    weil im betrieblichen Praktikum festgestellt wurde, dass sich diese neue berufliche Tätigkeit nicht mit meinen gesundheitlichen Einschränkungen vereinbaren lässt. Ab Juni 2017 also Bezug von Alg1 bis auf weiteres.
    Nun wurde mir eine passendere Maßnahme von der DRV-Bund bewilligt, die aber erst im Februar 2018 beginnt.
    Meine Frage dazu:
    Steht mir bis zum Beginn der neuen Maßnahme nun Zwischen-Übergangsgeld zu oder muss ich bis dahin weiter meinen Alg1 Anspruch aufbrauchen???

    Für die Info wäre ich sehr dankbar, weil mir meine Reha Beraterin das auch nicht beantworten konnte.

    Schöne Grüße

    Timo V.

    1. W Schneider

      Ich würde den Antrag auf Zwischenübergangsgeld nach § 51 Abs. 1 SGB IX auf jeden Fall stellen. Voraussetzung ist nämlich nicht, dass die vorherige Maßnahme erfolgreich abgeschlossen wurde. Und es spielt auch keine Rolle, welcher Zeitraum zwischen 2 Maßnahmen liegt. Schriftlich den Antrag stellen.

  81. Katharina Kunge

    Ich frage im Auftrag einer Freundin, diese bezieht seit 2014 Erwerbsminderungsrente und hat nun einen Antrag für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt.
    Die Rente läuft noch bis Juni 2018.
    Wird während der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben weiterhin Rente gezahlt, bzw kann sie zusätzlich Übergangsgeld erhalten?
    Hintergrund der Frage ist, das die Rente so schon nicht viel ist, sie aber während der Maßnahme noch zusätzliche Kosten (z.B Fahrtkosten) hat, die sie nur mit dem Betrag der Rente nicht bezahlen könnte.

    1. W Schneider

      Zusätzliches Übergangsgeld sicher nicht, wenn überhaupt dann Übergangsgeld anstelle von Rente.

      Die sonstigen Kosten während einer Teilhabe am Arbeitsleben werden aber übernommen, auch die Fahrkosten!

  82. Christiane

    Hallo
    ich war in 2016 selbständig tätig und habe aus der GmbH ein Gehalt von Brutto 540 € bezogen. Seit 1.1 bin ich dort angestellt (sozialversicherungspflichtig) mit einem Brurro Lohn von 4000 € / Zusätzlich arbeite ich noch bei einer Unternehmensberatung mit 2000 € brutto.
    Leider bin ich seit dem 19.1 .2017 krank.
    Ich war 4 Wochen in der Reha .. und bekomme nun 650 € Übergangsgeld. Kann das richtig sein? / Krankengeld habe ich bis dato mit einem Satz von 2200 € bekommen

    1. W Schneider

      Kann eigentlich nicht richtig sein. Müsste aus dem selben Verdienst wie das Krankengeld berechnet werden. Beziehen sich denn die 650 € auch auf die ganzen 4 Wochen? Oder war es nur eine Teilzahlung?

      Ggf. Widerspruch einlegen und die Berechnung schriftlich erläutern lassen.

  83. Michael Arens

    Hallo meine Frau arbeitete als Köchin 2013. War dann nach 5 Monaten Krank geworden. Bekam während der Krankheit die Kündigung (Probezeit 6 Monate). Sie hatte auch immer Schwierigkeiten mit ihren Gelenken (hat seit Kind auch Rheuma). War nun auch schon über ein Jahr Krank geschrieben. Bekam über die DRV einen Vorbereitungslehrgang (alles nahtloser Übergang) und dann eine Umschulung zur Kauffrau den Sie auch Abschloss.
    Dann Arbeitslosengeld. Gegen den Sie Widerspruch eingelegt hat und dem Zugestimmt wurde. Bei der DRV hatte Sie damals auch Widerspruch eingelegt, dem wurde aber abgelehnt. Kann ich jetzt noch Widerspruch gegen denn abgelehnten Widerspruch legen, da mit hoher Wahrscheinlichkeit die Berechnung absichtlich geringer geführt wurde (jetzt bekommt Sie ca 1000 Euro Arbeitslosengeld, damals wurde Ihr 740 Euro Übergangsgeld gezahlt), obwohl Sie bei der DRV angerufen hatte, wieso der Widerspruch abgelehnt wurde, da ja Sie im Vorfeld doch 1000 Euro Arbeitslosengeld bekommen hat und die DRV einfach das letzte Gehalt genommen hat wo Sie als Köchin gearbeitet hatte.

    Könne Sie mir helfen?

    MfG M. Arens

    1. W Schneider

      Gegen einen abgelehnten Widerspruch (das muss ja schriftlich erfolgt sein) kann man nur Klage erheben. Frist: 1 Monat nach Zugang des Widerspruchbescheids.

  84. Müller

    Hallo zusammen,

    ich habe mich zu einem Assessment Center zur Vorbereitung auf die Teilhabe am Arbeitsleben hinreißen lassen. Ich bin mir mittlerweile bewusst, dass ich diese Maßnahme und der anschließenden Teilhabe am Arbeitsleben nicht schaffen kann. Sei es an den Voraussetzungen oder während der Zeit. Ich habe schon mit meiner Krankenkasse geschrieben, dass diese ihre Bewilligung zum Absagen dieser Maßnahme doch bitte erteilen soll. Die Krankenkasse hält an dieser Maßnahme jedoch fest. Sie sagt, dass lediglich durch Aufnahme von Arbeit diese Maßnahme ausgesetzt werden kann.

    Ist es egal welche Arbeit ich hier aufnehme? Meine OP war am 03.03. und ich bin seitdem krank geschrieben. Während der Reha-Maßnahmen habe ich Übergangsgeld erhalten. Ich würde wieder gerne wieder meine Arbeit aufnehmen, dies aber behutsam und mit einem Wiedereingliederungsprogramm. Wer leitet dieses Wiedereingliederungsprogramm ein?

    1. W Schneider

      Der behandelnde Arzt hat einen Vordruck zur Empfehlung einer stufenweisen Wiedereingliederung

      1. Müller

        Danke für Ihre Antwort.

  85. Matthias Heinz

    Guten Tag,
    anbei meinen Sachverhalt mit einigen Daten:

    Am 17.05.2017 (ca. 9:00Uhr – auf der Arbeit) konnte bei mir über Umwege ein Aneurysma im Gehirn festgestellt werden, welches bereits am 19.05.2017 mittels Coiling-Verfahren entsprechend versorgt wurde.

    Krankenhausaufenthalt v. 17.05.2017 – 30.05.2017
    AU/daheim v. 31.05. – 06.06.2017
    Rehabilitation (stationär-3Wochen) 07.06.2017 – 28.06.2017
    AU/daheim v. 29.06. – 30.06.2017
    stufenweise Wiedereingliederung (3. Wochen) wie folgt:
    1. Woche 03.07. – 07.07.2017 – 3Std./täglich
    2. Woche 10.07. – 14.07.2017 – 4Std./täglich
    3. Woche 17.07. – 21.07.2017 – 6Std./täglich

    AU-Bescheinigungen liegen mir bzw. dem AG v. 17.05. bis einschl. 23.07.2017 vor.

    Die Arbeit wurde dann ab 24.07.2017 wieder wie gewohnt (Vollzeit) aufgenommen.

    Die AG-Lohnfortzahlung (6. Wochen) wurde wie folgt deklariert:
    17.05. – 27.06.2017

    Das Übergangsgeld d. DRV wurde v. 28.06. – 21.07.2017 bezahlt;
    Der Arbeitgeber zahlt wieder ab 24.07.2017.

    Nun meine Frage:
    Wer muss für den 22.07 + 23.07.2017 (Sa. + So.) üblicherweise aufkommen?

    Meiner Meinung nach müsste hier doch die DRV bis einschl. 23.07.2017 zahlen, da die AU auch entsprechend ausgestellt wurde. Der AG ist vermutlich fein raus, da er ja eine AU vorliegen hat.
    Das hier der Arbeitnehmer auf seine „Kosten“ sitzen bleibt kann ich mir beim besten Willen aber auch nicht vorstellen.

    Danke im Voraus und freundliche Grüße,
    Matthias

    1. W Schneider

      Stimmt. DRV bis 23.07. wenn bis dahin AU bescheinigt wurde.

  86. Monika Schaper

    Hallo,
    Ich habe kurz vor Ende der Altenpfleger Ausbildung einen Bandscheibenvorfall gehabt. Nun habe ich die Zusage für eine Weiterbildung als Pflegeberater(start ende des Monats oder November)
    Ende Ausbildung war 30.04.17, seit dem 23€ tgl. Krankengeld.
    Womit muss ich rechnen? Wird zur Grundlage das tarifliche Entgelt herangezogen, was ich nach Ende der Ausbildung bekommen hätte, wenn ich nich erkrankt wäre?

    1. W Schneider

      ja, das müsste so sein, steht oben im Artikel unter „Sonderfälle“

      1. Monika Schaper

        Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn mein Arzt mich nicht mehr krank schreibt, und ich alg1 bekomme, ist es auch so mit der Berechnung?

        1. W Schneider

          Ja.

      2. Monika Schaper

        Nun habe ich eine Berechnung bekommen, es wird nach dem Tarif Altenpflege (Göttingen) berechnet.
        Leider füllt der Arbeitgeber keine Bescheinigung aus, nun muss ich wissen, welcher Tarif für mich maßgebend ist. TVöD Pflege, TV DN, Caritas….?
        Kommt Weihnachtsgeld und andere Zulagen wie Kinderzulage zb. auch in die Berechnung rein?

  87. Andrea Gabriel

    Guten Tag,
    Nach der Lektüre bin ich etwas verwirrt. Ich bin für meinen Beruf arbeitsunfähig, d.h. ich bin im Krankengeld. Nunist mein Arbeitsverhältnis beendet und ich beziehe ab August Arbeitslosengeld. Im Herbst startet meine Weiterbildung im Rahmen der Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsplatz.

    Nun zu meiner Frage: auf Nachfrage bei der Rentenversicherung wurde mir gesagt, dass sich das Übergangsgeld auf das letzte Gehalt bezieht und nicht auf das Arbeitslosengeld. Davon könnte ich nämlich definitiv nicht leben!

    Vielen Dank für Rat und Auskunft….

    1. W Schneider

      Hat die Rentenversicherung Rechts, steht oben im Artikel unter Sonderfälle

  88. Martina

    Hallo,wieviel Übergangsgeld bekomme ich von der Rentenversicherung.Habe 2Kids diese sind über 18Jahre und leben nicht mehr bei mir.Vielen Dank

    1. Wolfgang Schneider

      Die 75 % Übergangsgeld gibt es, wenn es sich um Kinder im Sinne des § 32 EStG handelt, also für die der Kinderfreibetrag beansprucht werden kann.

      Ist dies der Fall 75 %, wenn nicht 68 %

  89. Thomas Schulz

    Guten Tag!
    Ich war zur Reha und habe die Maßnahme am Freitag beendet. Am folgenden Montag bin ich wieder zur Arbeit gegangen, da ich mich sehr gut fühlte. Nun hab ich folgendes Problem:
    Übergangsgeld nur bis Freitag. Gehalt erst ab Montag, d.h. auch zwei Tage fehlen in der Rentenversicherung. Es geht mir hier nicht um das Geld, allerdings habe ich Angst, das mir die zwei Tage bei der Rente teuer zu stehen kommen könnten. Was kann ich tun und wer muss diese zwei Tage bescheinigen?

    1. Wolfgang Schneider

      Die 2 Tage sind für die Rente ohne Relevanz! Es reicht ein einziger beitragspflichtiger Tag im Monat aus und schon wird dieser Monat bei der Rente voll mitgezählt.

      Wenn die Entlassung arbeitsfähig erfolgte, ist es richtig, dass das Übergangsgeld am Freitag endet. Gehalt muss es dann schon wieder ab Samstag geben. Gehaltsberechnung für einen Teilmonat ist aber sowieso nicht eindeutig im Gesetz geregelt, manchmal steht etwas im Tarifvertrag. Soll heißen: Wie der Arbeitgeber den Teilmonat berechnet, ist unterschiedlich. Manchmal wir mit Kalendertagen, manchmal auch mit Arbeitstagen gerechnet.

  90. Wolfgang Schneider

    Das ÜG dürfte nicht geringer sein

  91. Martina

    Hallo Zusammen. Ich habe von der LVA ein Schreiben darin steht Innerbetriebliche Weiterbildung,aber mein Arbeitgeber hat derzeit keine Stelle frei als Betreuungskraft,.Nun hat mir die LVA mitgeteilt das ich nochmals für 7monate auf die Schule gehen könnte.Welche Leistungen bekomme ich da? Danke für eine Antwort

  92. Christiane Schalk

    Guten Tag, ich habe eine Frage zur Höhe des Zwischenübergangsgeldes:
    Wenn die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben unterbrochen werden muss, besteht ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld (ALG 1- Anspruch ist nicht gegeben). Entspricht die Höhe des Zwischenübergangsgeld dann der Höhe des Übergangsgeldes, oder ist dies dann noch einmal geringer?

    Leider ist die Seite der DRV dazu nicht so informativ.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. Wolfgang Schneider

      Dürfte nicht geringer sein

  93. Marion Havlicek

    Komme nicht mehr weiter!

    Habe nach einer Erkrankung eine Berufliche Reha von der DRV erhalten. Für den Zeitrum vom 28.08.2016-28.06.2017 habe ich eine Bewilligung erhalten für das Übergangsgeld für eine Umschulung in einem BFW. Ich habe meine Zertifizierung gemacht und seit dem November 2016 war ich im Praktikum.
    Ab dem 08.05.2017 bin ich in Arbeit gekommen und ich habe vom BFW eine Teilnahmebescheinigung bis zum 05.05.2017 erhalten. Was für mich nicht ersichtlich war ist, dass diese gleich eine Abmeldung vom Übergangsgeld war. Also habe ich für zwei Tage kein Geld erhalten. Auf Nachfrage bei der DRV hat man mir gesagt das ich mich für die Zwei Tage hätte arbeitssuchend melden müssen.
    Das BFW sagte mir das sie mich auf Nachfrage beim DRV schon zum 05.05.2017 abmelden sollten.
    Für mich ist es nicht verständlich da ich doch eine Bewilligung eigentlich bis zum 28.06.2017 erhalten habe, und dies für pro Kalendertag und nicht von Montag bis Freitag. Vom Arbeitsamt erhielt ich die Auskunft das ich von ihnen kein Geld erhalte da ich mich nicht gleich gemeldet habe.
    Was soll ich nun tun? Marion

    1. Wolfgang Schneider

      Da würde ich wirklich mal sofort Widerspruch einlegen, denn mit den 30 Tagen haben Sie voll und ganz recht. Außerdem geht es ja nicht, sich am Wochenende arbeitslos zu melden.

  94. Müller

    Lieber Herr Schneider, liebes Finkenbusch-Team,
    die DRV hat mir nach einer Hüft-OP eine Umschulung angeboten. Nunmehr bin ich seit Anfang des Jahres krankgeschrieben und mein Arbeitsvertrag (TZ, befristet) ist ausgelaufen.

    Ich würde gerne noch einmal versuchen in meinem alten Beruf zu arbeiten, da ich ein tolles Stellenangebot erhalten habe.

    Sollte ich – wider Erwarten – meinen Beruf aufgrund meiner Hüfte nicht ausüben können, wie geht es dann weiter?

    Muss ich einen neuen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben ausfüllen?

    Könnte ich dann eventuell diese Umschulung in Angriff nehmen?

    Oder bleibt mir die Umschulung verwehrt?

    Sollte ich die Umschulung machen dürfen/können, wie würde sich das dann auf das Übergangsgeld auswirken?

    Nach Ihren Angaben müsste dann die letzte Tätigkeit berücksichtigt werden, korrekt?

    Danke bereits jetzt für Ihre Antwort. Ich wüsste sonst nicht wen ich fragen kann, da die Ämter nicht gerade gesprächsbereit sind.

    1. Wolfgang Schneider

      Ob sie einen neuen Antrag stellen müssen, hängt sicher von der Art des ersten Angebotes ab. Kommt halt drauf an, ob es ein echter Bewilligungsbescheid war. Durch die Arbeit im alten Beruf könnten sie beweisen, dass sie gar keine Umschulung benötigen. Ich würde der DRV ganz offen schreiben und um Zustimmung zu einem Arbeitsversuch im alten Beruf bitten.

      1. Müller

        Danke herzlich für Ihre Antwort.

  95. Frank Opitz

    Hallo,
    ich hatte während meiner Krankschreibung eine stufenweise Wiedereingliederung begonnen. Für diese Zeit habe ich Krankengeld von der Krankasse bezogen. Die Wiedereingliederung wurde unterbrochen, da ich eine stationäre Rehamaßnahme über die RV genehmigt bekam. Für diesen Zeitraum erhielt ich Übergangsgeld von der RV. Nach Abschluß der Reha wurde ich weiter krankgeschrieben und habe die Wiedereingliederung fortgesetzt. Meine Krankenkasse teilte mir nun mit, daß ich weiterhin Übergangsgeld von der RV bekommen würde. Müßte ich nicht wieder Krankengeld bekommen, da die Wiedereingliederung ja schon vor der Rehamaßnahme begann?
    Danke im Voraus für die Antworten.

    1. Wolfgang Schneider

      Übergangsgeld über die DRV ist richtig.

  96. Lisa

    Hallo, ich werde am 24.06.2017 ausgesteuert bei der Krankenkasse. Ich war auch beim Arbeitsamt und habe Übergangszeit beantragt. Dann habe ich auch erwerbsunfähigkeitsrente beantragt am 01.08.2016. nun habe ich vor 3 Tagen Bescheid bekommen, dass meine erwerbsunfähigsterente rückwirkend ( ab dem 01.08.2016) ) genehmigt worden ist. Ich hätte heute mein Krankengeld auf dem Konto haben müsse von der AOK. Leider habe ich es nicht bekommen sondern nur eine Rückzahlung. Daraufhin habe ich bei der AOK angerufen und die sagten mir, das es sich um die Pflegeversicherung usw., die ich gezahlt habe vom 01.08.2016 handelt. Da ich ja rückwirkend meine EURente bekommen würde..ich fragte,,,,,was ist denn mit meinem Krankengeld? Warum bekomme ich die nicht überwiesen? Man sagte mir,sie hätten heute Post bekommen von der RV und das ich seid letztes Jahr ja schon Rente bekomme. Ach so…ich habe aber kein Geld bekommen, denn ich bekomme erst Geld am 01.08.2017 . Und nun wovon soll ich jetzt leben? Ich habe kein schreiben von der AOK bekommen denn dann hätte ich mich ja mit meinen Ausgaben eingeschränkt. Die Frau von der AOK sagte mir,,,,sie müsse erst mal ausrechnen was die AOK abbekommt von der festgelegtes Summe die ich als Rente von letztes Jahr haben sollte. Verstehe ich ja alles, die sollen ihr Geld ja haben. Aber mich hier so abzusolvieren ist eine Unverschämtheit. Nun stehe ich bis zum 01.08.2017 ohne Geld da….das Arbeitsamt hat sich auch noch nicht mal gemeldet,,, ist das so richtig?..

    1. Wolfgang Schneider

      Das ist erstmal so richtig, wenn es sich um volle Erwerbsminderungsrente handelt. Da diese rückwirkend bewilligt wurde, braucht die AOK kein Krankengeld mehr zahlen.

      Die AOK schreibt jetzt der Rentenversicherung, bis wann sie Krankengeld gezahlt hat, direkt ab dem nächsten Tag gibt es dann die Rente. Deshalb müsste in dem Bescheid auch stehen, dass die LAUFENDE Rentenzahlung erst am 1.8. beginnt. Im Zwischenzeitraum zwischen Krankengeld und laufender Rentenzahlung wird auch die Rente gezahlt, dass kann die Rentenversicherung aber erst, wenn die AOK sagt, bis wann sie Krankengeld gezahlt hat.

      Falls in der Zwischenzeit das Geld ausgeht, bliebe nur das Sozialamt, die könnten dann Sozialhilfe in Höhe der Rente zahlen und sich die Rente von der Rentenversicherung wiederholen. Oder Sie treten die Rente für den Zwischenzeitraum an das Sozialamt ab.

  97. Thorsten koch

    Ich bin am 24.4.17 aus der Haft gekommen und habe für den 25 und 26.4 arbeitslosengeld bekommen ab dem 27.4 bin ich auf Therapie nun schreibt die Rentenversicherung das ich keinen Anspruch auf Übergangs Geld habe. Wie so.

    1. Wolfgang Schneider

      Das müsste falsch sein, evtl. fehlt bei der Rentenversicherung noch die Meldung über den Arbeitslosengeldbezug. Widerspruch einlegen und den Arbeitslosengeldbescheid in Kopie beifügen.

  98. Uwe Bach

    Hallo Anna K.
    Ich glaube, da gibt es kein Übergangsgeld mehr.
    Helfen würde m. E. n. entweder sich krankschreiben lassen (vor dem 26.6. – gleiche Krankheit wie vorher ) bis Rehabeginn, dann würde Alg I unterbrochen werden und danach weiter gehen.
    Oder versuchen den Reha Beginn vor den 26.6. zu bekommen..?!

  99. Anna K.

    Hallo, ich bin seit Januar 2015 krank geschrieben und habe danach erst Krankengeld und dann ALG 1 bekommen. Dies endet zum 24.06.2017. Eine Reha würde mir von Rentenversicherung zum 18.07.2017 genehmigt. Dazwischen bekomme ich keine Leistungen, da mein Mann zu viel verdient, ich also keinen Anspruch auf ALG 2 habe. Kann ich dennoch für die Reha Übergangsgeld beantragen oder steht mir dieses nicht zu, da ich ja bei Antritt der Reha schon ca. 4 Wochen keine Leistungen mehr bezogen habe?

  100. Martina Müller

    Warum bekomme ich bei einen Minijob (450€)kein Übergangsgeld.
    Obwohl in jeden Monat in die Rentenkasse einzahle.
    Ich hatte vor 3 Monaten eine Hüft OP,dann zahlte noch 6 Wochen der Arbeitgeber ,und von der Rentenkasse
    Gab es nichts,wegen Minijob.
    Wollte man fragen ob das richtig ist.??

  101. Uwe Bach

    Hallo, während meiner Arbeitslosigkeit hatte ich vom 10.Januar 2017 bis 9.Feb.2017 eine Reha.
    Bis 09.Januar und ab 10. Februar erhielt ich Arbeitslosengeld.
    Die Agentur für Arbeit zahlt ja für Teilmonate kalendertäglich.
    Übergangsgeld gibt’s lt. Auskunft der RV immer für 30 Tage, wenn vorher Alg. gezahlt wird. Also gab es für den Januar nur bis 30. ÜGeld (1Tag weniger ) und da die AA s. o. kalendertäglich zahlt, nur vom 10.-28.2. also 19 d (2 Tage weniger, bei 30 Tageregel ).
    Ist das rechtens?
    Ich habe nirgendwo gefunden, wie die Zahlungsweise beim Übergangsgeld ist. Die RV ist der Meinung, dass AA und RV
    zusammen zählen (deswegen zahlen sie nur bis 30.01.) ,aber die AA – kalendertäglich, super im Februar! MfG U. B.

  102. W Schneider

    Hallo Bärbel,

    ich würde mich nach Abschluss der Maßnahme erst mal wieder arbeitslos melden. Der Bezug von Arbeitslosengeld führt zu Krankenversicherungspflicht. Dann 1 oder 2 Wochen später die Bandscheibenoperation angehen. Dann würde die Arbeitsagentur 6 Wochen Leistungsfortzahlung gewähren, danach die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

    Sollte die OP noch während der Umschulung erfolgen, wird das Übergangsgeld für 6 Wochen weitergezahlt, danach wieder Krankengeld durch die Krankenkasse.

  103. Doris

    Hallo, ich bin Altenpflegerin und kann aufgrund einer Erkrankung keine Pflege mehr leisten. Ich wurde am 25.04.17 ausgesteuert, habe mich am 26.04.17 arbeitslos gemeldet, noch immer arbeitsunfähig, und trat am 27.04.17 eine medizinisch-beruflich orientierte REHA an. Diese endet morgen am 18.05.17 und ich werde arbeitsfähig von der REHA-Ärztin entlassen. Mit dieser Ärztin konnte man nicht reden da sie nicht gut deutsch spricht, dazu noch sehr schnell und undeutlich. Sie hatte aus bei keinem Termin Zeit und hat mir keine Frage richtig beantwortet. Habe mich beschwert, wollte einen anderen Arzt, was allerdings nicht möglich war. Jedenfalls werde ich arbeitsfähig entlassen, mit dem Hinweis, dass ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV gestellt wurde. Gehe am 19.05.17 zum Arbeitsamt, da ich arbeitslos bin (mein Arbeitsvertrag ist ausgelaufen und wegen meiner Erkrankung bekomme ich keinen mehr. Eine interne Umsetzung ist nicht möglich). Den Bewilligungsbescheid über ALG1 für einen Tag, dem 26.04.17 habe ich erhalten und an die DRV weitergeschickt, zur Berechnung des Übergangsgeldes. Und nun weis ich nicht weiter. Bekomme ich wieder ALG 1, wie geht das mit der Teilhabe am Arbeitsleben weiter? Muss ich mich auf Arbeitsstellen bewerben, die die AfA mir gibt, obwohl ich diese aufgrund meiner Erkrankung nicht mehr ausüben kann oder erhält die AfA von der DRV meinen Entlassungsbericht von der REHA- Einrichtung?

    Kenn mich nicht mehr aus. Bitte um Hilfe!

    1. W Schneider

      Da Sie arbeitsfähig entlassen werden, erhalten Sie auch Arbeitslosengeld 1. Auf Jobangebote müssen sie reagieren, sie haben als Arbeitslose keinen Berufsschutz, es müssten also wohl andere Jobs als Altenpflegerin sein.

      Um den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben würde ich mich intensiv kümmern. Es gibt nämlich viele verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – und da sollte man schon selbst darauf hinwirken, dass es eine passende ist. Kommt noch eine Umschulung in Betracht? Alter?

  104. Nicole Kowol

    Zwar ist der Bericht wirklich gut geschrieben, aber leider gibt es ja immer Sonderfälle.
    Im Dezember letzten Jahres wurde mein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Zu der Zeit, habe ich Alg 1 bezogen. Nun wurde der Antrag bewilligt. Allerdings bin ich seit diesem Monat arbeitslos ohne Leistungen. Sicherlich würde ich gerne die Umschulung machen
    Andererseits kann ich mir es nicht leisten, dass weiter kein Geld rein kommt und suche dringend einen Job. Oder würde ich doch Übergangsgeld bekommen? Habe wirklich keine Ahnung was ich machen soll.

    1. W Schneider

      Da dürfte es mit dem Übergangsgeld schwierig werden, da UNMITTELBAR vor der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ja kein Arbeitsentgelt oder Arbeitslosengeld bezogen wurde. Wie sieht es denn mit Arbeitslosengeld II aus?

      1. Nicole Kowol

        Arbeitslosengeld bekomme ich leider aufgrund der Bedarfsgemeinschaft nicht. Habe jetzt einen neuen Job angetreten, wo ich aber nun schon nach ein paar Tagen merke, dass das keine Dauerlösung ist. Die Schmerzen werden wieder schlimmer.

        1. W Schneider

          Dann würde ich jetzt den Umschulungsantrag forcieren und den Job bis dahin behalten. Dann könnte nämlich Übergangsgeld gezahlt werden, weil ja unmittelbar vor der Umschulung Arbeitsentgelt bezogen wurde.

  105. DAGMAR STETTNER

    Vielen Dank! Werd’ich machen.

  106. Stefanie Henke

    Ich habe soeben den Artikel bezüglich Übergangsgeld der Rentenversicherung genaustens studiert und bin froh endlich einen gut verständlichen Artikel gefunden zu haben.

    Dennoch habe ich eine wichtige Frage, auf die ich bislang keine Antwort finden konnte.

    Die Situation ist wie folgt: Mein Mann ist derzeit arbeitslos (vor der Arbeitslosigkeit hat er über 2 Jahren einen versicherungspflichtigen Beruf ausgeübt und demnach Beiträge zur RV getätigt), auf Grund eines Aufhebungsvertrags hat er eine Sperrzeit von 12 Woche vom Arbeitsamt auferlegt bekommen. In diesem Zeitraum ruht das Arbeitslosengeld.

    Nun hat mein Mann einen Antrag zur medizinischen Rehabilitation gestellt. Meine Frage ist nun steht ihm Übergangsgeld zu während das Arbeitslosengeld ruht? Das Arbeitsamt zahlt auch in der Sperrzeit die Versicherungsbeträge an die KK und and die RV, lediglich das Arbeitslosengeld fließt nicht an meinen Mann.

    Konkreter wäre meine Frage: Steht ihm Übergangsgeld der RV zu wenn die mögliche Genehmigung in den Zeitraum des ruhenden Arbeitslosengelds fällt?

    Falls dies der Fall wäre: Am 5.6. endet die Sperrzeit, also steht ihm Arbeitslosengeld ab dem 6.6. zu. Steht ihm das Übergangsgeld der RV erst zu wenn das erste Arbeitslosengeld überwiesen wurde, sprich am 30.6. oder bereits ab dem Bezugszeitraum also dem 6.6.?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und Sie würden mir sehr helfen.

    1. W Schneider

      Während der Sperrzeit kann kein Übergangsgeld gezahlt werden, ansonsten wäre ein Reha-Teilnehmer ja bessergestellt als „gesunde“ Arbeitslose. Nach dem Ende der Sperrzeit kann aber Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt werden.

  107. Dagmar Stettner

    Ich habe bisher Hartz 4 bezogen bis zur Klärung wer für mich zuständigt ist.Nun mache ich eine Weiterbildung (teilhabe am Arbeitsleben) durch die Rentenversicherung.
    Mein Problem: Die Aufstockung vom Job-Center bekomme ich am Anfang des Monats,das Überbrückungsgeld Ende des Monats,wie soll ich Miete,etc. bezahlen? Kennt sich jemand damit aus?

    1. W Schneider

      Ich würde das Problem beim Jobcenter vorbringen. Diese könnten dann das volle Arbeitslosengeld II am Monatsanfang zahlen, dafür müssten Sie dann das Übergangsgeld an den Jobcenter abtreten. Das geht über eine formlose Abtretungserklärung.

  108. Sanni

    Ich wurde am 29.3.3016 ausgesteuert und bin seit dem 30.9.3014 durchgängig arbeitsunfähig. Nun habe ich erst am 31.3.2017 einen Termin in der Reha bekommen. Das ALG 1 (bin in einem arbeitsverhältnis) bekomme ich nur bis 27.3.2017 warum auch immer. Nun liegen 3 Tage dazwischen. Bekomme ich übergangsgeld ?

  109. Qura

    Hallo ich hatte eine Frage ; ich bin jetzt auf Reha es geht um übergangsgeld obwohl ich zurzeit bin ich Hausfrau ich war selbständig bis Dezember 2016 .bekommt mann trotzdem Übergangsgeld

  110. Dennis Rosenkranz

    Hallo ich habe eine Frage. Ich bin in der Ausbildung kann diesen Beruf aber nicht mehr ausüben wg Erkrankung. Ich musste Anträge für eine andere Ausbildung im kaufmännischen beim Arbeitsamt und bei der Rentenstelle in Münster stellen. Wie werde ich beim ÜbergangsGeld bewertet? Werde ich die gleiche Höhe an finanzieller Unterstützung bekommen wie vorher und darf ich weiterhin mein Kindergeld behalten. Ich muss einige 100 km weit weg von zu hause entfernt meine Ausbildung machen.

  111. Philipp

    Hallo zusammen,

    ich habe von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen eine Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen.
    Meine Umschulung beginnt mitte März diesen Jahres.
    Jetzt zu meiner Frage: ich werde noch ein wenig ALG1 bekommen und anschließend ALG2.
    Wonach richtiet sich nun das Übergangsgeld.
    Versicherungspflichtige Jahre hatte ich zuvor natürlich.
    Vielen Dank

    1. Baguley Elke

      Es würd von dem letzten Gehalt berechnet

  112. andy

    Ich bekomm alg2 bekomm ich übergangsgeld wenn ja wieviel und von wem in drei Tage beginnt meine Reha hat jemand Infos bitte für mich

  113. Peter Hermann

    Bezug von Übergangsgeld oder ALG I nach Beendigung einer beruflichen Reha

    Frage bezüglich des Bestehens einer Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung während der Reha-Maßnahmen:

    Meine Tochter musste ihren zunächst erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Nach einer medizinischen Reha und folgender kurzen Übergangszeit hat sie im Rahmen einer beruflichen Reha einen anderen Beruf erlernt. Während der vorgenannten Zeiten zahlte die Deutsche Rentenversicherung Übergangsgeld.

    Nach bestandener Abschlussprüfung ist sie seit Kurzem wieder ohne Arbeit, d.h., entweder erhält sie noch 3 Monate lang Übergangsgeld oder sie hat einen längerfristigen Anspruch auf ALG I. Sie hat sich umgehend arbeitslos gemeldet und auch einen ALG I-Antrag gestellt.

    Hinsichtlich der in Frage kommenden Leistungen hat sie nun zunächst zwei gegensätzliche Informationen erhalten, die eine Stelle meint, sie hätte lediglich Anspruch auf weitere drei Monate Übergangsgeld während die andere Stelle die Auffassung vertritt, es bestünde Anspruch auf ALG I. Derzeit liegen diese Meinungen allerdings nur als mündliche Aussagen vor. Wobei die DRV die Meinung vertritt, es hätte keine Versicherungspflicht bestanden.

    Es stellt sich von daher hier die Frage, ob die Deutsche Rentenversicherung nicht doch verpflichtet war, während des Bezugs von Übergangsgeld neben den anderen sozialen Versicherungsbeiträgen auch Beiräge für die Arbeitslosenversicherung zu zahlen.

    Die Ausbildung fand in einem regulären Betrieb (Handwerksmeister) in Form einer mehrjährigen Umschulung statt. Ein ordentlicher HWK-Umschulungsvertrag liegt vor, die Abschlussprüfung wurde von der Handwerkskammer abgenommen.

    In den leider sehr allgemein gehaltenen Informationen der DRV zur beruflichen Reha heißt es zu dem Thema „Beiträge zur Sozialversicherung“ u.a. (Auszug)

    „In der Arbeitlosenversicherung besteht hingegen keine Versicherungspflicht, es sei denn, die berufliche Reha findet im Rahmen einer betrieblichen Aus- und Weiterbildung statt.“

    Da wir nun allerdings bereits mehrfach erleben mussten, dass sich die DRV des Öfteren nicht unbedingt an gesetzliche bzw. an ihre eigenen Vorgaben hält um mit möglichst geringen Leistungen auszukommen, so dass man ihr immer wieder ordentlich auf die Füße treten musste, um berechtigte Forderungen durchzusetzen, stellt sich auch hier wieder die Frage, hätte sie nun Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen gehabt oder nicht?

    Es wäre schön, wenn jemand noch etwas Genaueres hierzu wüsste und/oder auch möglichst einige konkrete Texte/Fundstellen o.ä. dazu angeben könnte.

    1. Eva

      Hallo,

      mir geht es gerade genauso. meine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen erfolgte 2,5 Jahre in betrieblicher Form. Nun habe ich meine Prüfung bestanden und das Arbeitsamt rechnet mir keine Leistungen für den Zeitraum an. Erst sagte man mir, es wird volle 12 Monate berechnet-dann auf einmal war es nicht der Fall und ich stehe dem Hartz Vier nahe.Eventuell haben Sie ja mittlerweile neue Erkenntnisse? Würde mich über Informationen freuen.

  114. Hella

    Meine Frage an Sie,. meine Tochter, 45 Jahre alt, hat vom Rententräger eine 2jährige Umschulung zum Steuerfachgehilfen bekommen, die im Juli endet. Bekommt sie die verblieben Zeit der Arbeitslosigkeit danach weiter , muss sie Harz IV beantragen , oder erhält sie eine Übergangszahlung vom Rententräger. Für eine Auskunft wäre ich dankbar.

  115. Bastuck Bernhard

    Hallo,

    habe meine Teilhabe am Arbeitsleben, Reintegrationsmaßnahme zum 10.02.2016 wegen AU. abbrechen müßen!
    Mit Erlaubnis des Rehaberater der Knappschaft- Bahn- See, bis dahin bekam ich Übergangsgeld, 26,60€/Tag minus
    0,25% Zusatzbeitrag Pflegeversg.ergibt Netto/kalendertäglich 26,47€ Berechnunggrundlage für Übergangsgeld beträgt 39,12€! (-80% =31,30Brutto/kalendertäglich!) Die Knappschaft KV. hat davon das Krankengeld Brutto/kalendertäglich errechnet (70% von 31,30€) das ergibt 21,91€Brutto/kalendertäglich! Netto/Tag 19,52€

    Berechnung: (30×19,52= 585,60 € monatlich/Netto) Leistungsbetrag täglich ALG 1 22,15€ (22,15×30= 664,50€ monatlich/Netto)

    Frage: Wieso wird vom Übergangsgeld (beträgt 68%) wiederrum 70% für das Krankengeld abgezogen?
    Frage: Wieso ist mein ALG 1 Anspruch größer als meine Krankengeldleistung?
    Frage: Welche Grundlage wird nach dem Abbruch der Reintegrationsmaßnahme zur Berechnung der Krankengeldleistung genommen? 68% Übergangsgeld oder 70% Krankengeld von der Berechnungsgrundlage?
    D. h. für mich das Krankengeld Netto/Tag wäre weniger als meine ALG 1- Leistung?

    ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir dbzl. helfen könnten
    Mit freundlichen Grüßen

    Bastuck Bernhard gesetzlich versichert RV. u. KV. Knappschaft- Bahn- See

    (Monatsgehalt Brutto 1500€, Netto 1101,59€ Einmalzahlung 761,00€) vor meiner Arbeitslosen- Meldung 07.05.2015.
    Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben 14.09.2015. (bekam Übergangsgeld bis 10.02.2016)
    Maßnahme wurde wegen AU. zum 10.02.2016 abgebrochen, danach o. g. Krankengeldleistung die mittlerweile
    3x korrigiert wurde?

  116. Angelika kociolek

    Gehe am 13.4 in Reha meine frage habe Krankengeld bekomm6en bin krankgeschrieben bis 6.4 wie geht es finanziell weiter?

  117. Denis

    Mein ALG1 ende, laut Schreiben der AfA einen Tag bevor ich meine Reha antrete.
    Bekomme ich dann Überhangsgeld in Höhe des ALG1 oder des ALG2.

  118. Syrzisko

    Ich habe eine Frage zu einem Fall:
    eine alleinstehende Frau mit 18 j. Sohn erhält ALG I. Jetzt soll sie von der Rentenversicherung eine Reha machen. Rehabeginn 5 tage vor Ende eines Monats. Bedeutet das Sie sich bei der Agentur für Arbeit abmelden muss,bekommt ab dem Tag vor der Maßnahme kein Arbeitslosengeld mehr gezahlt. Geld von der Rentenversicherung gibt es aber erst nach vollendung der Rehamaßnahme.
    Das bedeutet nicht am kommenden Ersten des Monats sondern am kommenden Ersten des nächsten Monats.
    Das bedeutet aber das sieeinen Monat ihre laufenden Unkosten nicht zahlen kann und das immer 1 Monat im Verzug ist.Das kann diese Frau sich aber nicht leisten. Miete ,Strom usw müssen doch bezahlt werden. Gibt es Sonderregelungen??

    1. Vitali Vogel

      Hallo.Kürzlich war ich in der Reha.Bin Arbeitslos.Wie wird das Übergangsgeld berechnet.Danke im vorraus.

  119. Birgit

    Endlich mal ein gut verständlicher Beitrag der fast alle Fragen beantwortet

  120. Gregor

    Meine Frau bezog Arbeitslosengeld 1. Während dem Bezug nahm sie an einer Reha-Maßnahme teil und erhielt zusätzlich von der Rentenversicherung Übergangsgeld.
    Meine Frage:
    Ist nun das Arbeitslosengeld 1 während der Reha-Maßnahme zurück zu zahlen. (Quasi Doppelbezug?)

    1. Tina

      Hallo Gregor,
      die Berechnungsgrundlage bei einer medizinischen Rehabilitation ist das Arbeitslosengeld I, das Übergangsgeld wird aus dem Arbeitslosengeld I berechnet. In der Regel stellt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld I am Tag vor Beginn der Rehabilitation ein und dann beginnt mit dem Antritt der Rehabilitation der Anspruch auf Sollte das Arbeitslosengeld I nicht vor Beginn der Rehabilitation eingestellt worden sein, so macht die Agentur für Übergansgeld.
      Arbeit in der Regel einen Erstattungsanspruch beim Rententräger geltend und holt sich den überzahlten Betrag quasi von dort zurück.
      Sollte das versäumt worden sein, bleibt der Agentur für Arbeit nur noch die Möglichkeit, das für die Zeit der Rehabilitation überzahlte Arbeitslosengeld I vom Versicherten zurück zu fordern.

    2. Simone Stoll

      Hallo Gregor,

      Das Arbeitslosengeld muss aufgrund der Doppeleistung bzw. aufgrund des Quasi Doppelbezuges zurückgezahlt werden. Dies, da Übergangsgeld von der Rentenversicherung geleistet wurde. Eine Ratenzahlung für die Rückzahlung der ALG I – Leistung ist möglich.

      Im Übrigen wäre in jedem Falle die Agentur für Arbeit, von einem „Beginn“ (d.h. vor dem Zeitpunkt des Beginn der Reha) und ggfls. von einem Ende der Reha-Maßnahme zu informieren gewesen (durch das, dass Ihre Frau Leistungsempfänger der Agentur für Arbeit ist, tritt die Mitwirkungspflicht, d.h. u.a. z.B. eine „Änderungsmitteilung“ = siehe „Merkblatt“, welche bei der ALG I-Antragstellung ausgehändigt wurde in Kraft) . Ggfls. dem o.g. Ende zu informieren gewesen heißt, wenn im Anschluss der Rehabilitation erneut ein ALG I – Bezug stattgefunden hätte/hat und erneut ALG I – Leistungen bezogen wurde. Letzter Satz zählt zumindest bei einer Teilhabe am Arbeitsleben, welche auch in Form einer med. Rehabilitation darstellen kann.

      Ein Doppelbezug, wäre in jedem Falle bzw. am besten selbst anzuzeigen, d.h. zu melden (bei Agentur f. Arbeit), da dieser Träger evtl. oder u.U. am Ende noch von einer „Erschleichung von Sozialleistung“ einer zusätzlich anderen Behörde (Agentur für Arbeit), ausgehen könnte. Dies zusätzlich deshalb, da wissentlich der „Beginn“ und das Ende (oder aber voraussichtliche Ende) der Reha-Maßnahme vom Rentenversicherungsträger schriftlich bekannt gegeben wurde (weitere Gründe siehe oben).
      Sollte die Doppelleistung bei der Agentur für Arbeit nicht selbst gemeldet werden und diese früher oder später zu dem Entschluss kommen, dass es sich „deshalb“ (sowie siehe weitere o.g. Gründe) um eine „Erschleichung von Sozialleistung“ handelt, so stellt dies eine Straftat bzw. Straftatbestand dar und, wird von dieser bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

  121. Maik

    Ein Frage habe ich:
    die Berechnung der Leistung bezieht sich 360 Kalendertage.
    Was ist aber hiermit:
    „der letzte Tag des Bemessungszeitraums bei Beginn der Leistungen länger als 3 Jahre zurückliegt.“
    Wird hierbei ebenfalls mit 360 Kalendertage gerechnet oder mit 365?
    Herzliche Grüße, Maik

  122. Charlotte

    Ein sehr informativer Artikel mit einer ganz tollen Erklärung. Dadurch haben sich doch für mich einige Fragen beantwortet. Vielen Dank dafür.

  123. Herbert Wehner

    Sehr ausführlich und sachlich erklärt. Wenn ich für mich selber einen solchen Fall gerechnet haben möchte, an wen kann ich mich wenden – ausser DRV-Bund. Ist eventuell hier im Forum jemand, der das rechnen könnte?
    Danke im voraus und freundliche Grüße, Herbert Wehner

  124. Christian Hafler

    Richtig schöne und detaillierte Zusammenfassung zum Übergangsgeld. Insbesondere den tabellarischen Überblick finde ich sehr interessant.

    1. Jürgen Joschko

      bin seit 30.11.2017 arbeitsunfähig. Nach Aufforderung der Krankenkasse war ich bis zum 25.07.2018 5 Wochen in psychosomatischer Reha zu Lasten der DRV Bund. Wurde arbeitsunfähig entlassen u. mein Arzt hat die weitere AU attestiert. Sämtl. Formulare (G0518, G0512, AU-beschinigungen etc.) wurden der RV u. KV fristgerecht eingereicht. Bis heute habe ich weder Übergansgeld noch weiter Krankengeld erhalten. Nun wünscht der Sachbearbeiter der Krankenkasse ein persönliches (tel.?) Gespräch. Was könnte mich erwarten u. wie soll ich reagieren?

      1. Wolfgang Schneider

        Da Krankengeld ja keine Dauerleistung ist, wird es um die Frage gehen, was nun weiter geschehen kann, um die Arbeitsunfähigkeit zu beenden.

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