BSG, Urteil vom 29.4.2010, B 9 VS 1/09 R, WzS 11/2010
Soziale Entschädigung: Einen Anspruch auf Versorgungskrankengeld haben auch Unternehmer in der Aufbauphase, die vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit keinen Gewinn erzielt haben. Versorgungskrankengeld wird versorgungsberechtigten Personen aus Anlass einer Arbeitsunfähigkeit oder eines gleichgestellten Tatbestands auf Grund eines Antrags gewährt (vgl. §§ 16 ff. BVG). Anspruchsberechtigt sind u. a. Soldaten nach der Beendigung des Wehrdienstes, wenn sie eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben (Urteil vom 30.9.2009, B 9 VS 3/09 R).