Versorgungsstrukturgesetz

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Allgemeines
  • Beitrag zuletzt geändert am:2. April 2021
  • Lesedauer:1 min Lesezeit

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Versorgungstrukturgesetzes beschlossen.

Damit werden jenseits kurzfristiger Effekte strukturelle Maßnahmen eingeleitet, die helfen, die gute medizinische Versorgung in Deutschland weiterhin zu erhalten. Der GKV-Spitzenverband begrüßt die vielfältigen Vorhaben zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land. Allerdings fehlen nach seiner Ansicht Maßnahmen, die teure und unnötige Überversorgung, die es in den meisten anderen Gebieten gerade im fachärztlichen Bereich gibt, abzubauen. Überversorgung binde medizinisches Personal und finanzielle Ressourcen, die dann woanders fehlten. „Überversorgung abbauen und Unterversorgung verhindern sind zwei Seiten einer Medaille“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.

„Entgegen dem Anfang Juni bekannt gewordenen Referentenentwurf sind die besonders kostentreibenden Elemente bei der Vergütung niedergelassener Ärzte nicht mehr enthalten. Dies hatte die Politik seinerzeit angekündigt und umgesetzt. Wir begrüßen dies ausdrücklich“, so v. Stackelberg.

Quelle: GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung vom 3.8.2011

Weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit, GKV-Spitzenverband